Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-05-09
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-09
Wortprotokoll
Ich begründe in meinem Votum einerseits die Minderheitsanträge Amaudruz, da Céline Amaudruz das Amt der Kommissionssprecherin übernommen hat, und andererseits teile ich Ihnen die Abstimmungsempfehlungen der SVP-Fraktion zu den anderen Minderheiten in diesem Block mit.
Ich bitte Sie, bei Artikel 2a, auf Seite 2 der Fahne, der Mehrheit zu folgen. Die Ergänzung, die die Minderheit Müller Leo beantragt, erachten wir als nicht zielführend.
Ich bitte Sie, bei Artikel 2b Absatz 1, auf Seite 3 der Fahne, der Minderheit Amaudruz zu folgen und Absatz 1 wie folgt zu ergänzen: "Bei anteilgebundenen Lebensversicherungen muss der zum Zeitpunkt des Widerrufs geltende Wert zurückerstattet werden." Wir sind der Meinung, dass dieser Zusatz etwaige Unklarheiten bei der Gesetzesauslegung beseitigt.
Bei Artikel 2b Absatz 3, ebenfalls auf Seite 3 der Fahne, bitte ich Sie, den bundesrätlichen Antrag wie folgt anzupassen: "Das Versicherungsunternehmen kann verlangen, dass ihm die Kosten für besondere Abklärungen, die es in guten Treuen im Hinblick auf den Vertragsabschluss vorgenommen hat, teilweise oder ganz erstattet werden." Unseres Erachtens ist es sinnvoll, dass solche Ausgaben, welche notabene in guten Treuen im Hinblick auf den Vertragsabschluss erfolgt sein müssen, auch entsprechend erstattet werden müssen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer auf Seite 4 der Fahne abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass es genügt, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Rückkaufs- und Umwandlungswerte, nicht aber über die mit einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung verbundenen Kosten informieren muss.
Ich bitte Sie, bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 1 und Artikel 35 dem Einzelantrag Merlini zu folgen, das heisst, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 1 zu streichen und bei Artikel 35 beim geltenden Recht zu bleiben. Die SVP-Fraktion will keine Ausweitung der Möglichkeiten zu einseitigen Vertragsanpassungen. Aufgrund der Bedenken, dass die bundesrätliche Formulierung in Artikel 35 breiter ausgelegt werden kann als die heutige Rechtsprechung zu Artikel 8 UWG und den allgemeinen Vertragsbedingungen, unterstützt die SVP-Fraktion den Einzelantrag Merlini.
Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 2 auf Seite 5 und bei Artikel 35 Absatz 2 auf Seite 16 der Fahne bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Wir erachten den Minderheitsantrag Birrer-Heimo, die Gründe für eine Prämienanpassung abschliessend auf Gesetzesebene festzulegen, als nicht zweckmässig.
Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l auf Seite 5 sowie bei Artikel 35d auf Seite 18 der Fahne bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem bundesrätlichen Antrag zu folgen. Unseres Erachtens wäre es nicht zielführend, die Bestimmung unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l zu streichen.
Bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe m auf Seite 6 der Fahne bitte ich Sie schliesslich, die von der Minderheit Rytz Regula beantragten zusätzlichen regulatorischen Vorgaben nicht ins Gesetz aufzunehmen.