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Pardini Corrado · Nationalrat · 2019-05-09

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-09

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 76 Absatz 3 geht es um den Verlust der Ansprüche bei der Versicherung zugunsten Dritter. Es geht hier im klassischen Fall um die Frage, ob bei einem Versicherungsverlust das geltende Recht aufrechterhalten werden soll, das unseres Erachtens einen systemischen und systematischen Fehler beinhaltet.

Ich mache Ihnen ein Beispiel; es geht dabei um Lebensversicherungen und um eine stossende Ungerechtigkeit. Nehmen wir den klassischen Fall an, dass eine Familie eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, mit welcher beim Tod des Ehegatten grundsätzlich die Ehegattin eine entsprechende Summe ausbezahlt bekommt. Wenn die Gattin ihren Mann aber umbringt, erlischt natürlich das Recht der Frau, diese Summe geltend zu machen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar und richtig, weil sie den Tod des Mannes herbeigeführt hat. Was aber im heutigen Recht dann geschieht, ist, dass auch die Kinder, also die Erben, von dieser Versicherung ausgeschlossen werden, weil das geltende Recht hier eben einen systematischen Fehler und eigentlich eine Ungerechtigkeit beinhaltet.

Mit meiner Minderheit möchte man das grundsätzlich ändern, und zwar in dem Sinne, dass im geschilderten Fall die Frau, die den Mann umbringt, natürlich kein Recht auf die Lebensversicherungssumme hat, die Erben, also die Kinder dieser Ehegatten, aber wohl - weil sie grundsätzlich keine Schuld trifft und sie auch nicht mitverantwortlich gemacht werden können, wenn ihre Mutter den Mann umbringt. In diesem Fall würden Sie also eine heute bestehende Ungerechtigkeit eliminieren.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.