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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2019-05-09

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-09

Wortprotokoll

Wir behandeln hier eine weitere Standesinitiative, dieses Mal eine aus dem Kanton Zug. Die Mehrheit des Parlamentes des Kantons Zug beantragt Ihnen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel.

Worum geht es? Die Forderung lautet, dass die bestehende Stückelung der Banknoten in der Schweiz auf Gesetzesstufe verankert wird, dass also die Zehner-, die Zwanziger-, die Fünfziger-, die Hunderter-, die Zweihunderter- und vor allem die Tausendernote auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

Wie lautet die Begründung des Zuger Kantonsrates? Heute entscheidet das dreiköpfige Gremium der Nationalbank einstimmig, wie die Stückelung aussieht. Drei Personen entscheiden also, wie die Banknoten in der Schweiz gestückelt sind. Der Zuger Kantonsrat ist der Meinung, dass das Bargeld gestärkt würde, wenn diese Stückelung auf Gesetzesstufe festgeschrieben würde, und dass man so in den internationalen Gremien, in denen die Nationalbank vertreten ist, Druckversuchen aus dem Ausland etwas entgegenhalten könnte. Die Unabhängigkeit der Nationalbank würde mit dieser gesetzlichen Regelung nicht angetastet. Insbesondere die Währungspolitik und die Steuerung der Geldmenge sollen unbestritten in der Kompetenz der Nationalbank verbleiben.

Ich bitte Sie, dieser Festschreibung der Stückelung der Schweizer Banknoten auf Gesetzesstufe zuzustimmen.