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Baader Caspar · Nationalrat · 2002-09-16

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-16

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion erachtet die Aufteilung dieser Bürgerrechtsänderungen in fünf Vorlagen als rein abstimmungstaktisches Manöver. Es ist für uns eine Geringschätzung der Volksrechte, und wir sind der Auffassung, [PAGE 1176] dass man die ganze Vorlage in eine Verfassungs- und eine Gesetzesänderung hätte verpacken können.

Dieses taktische Manöver wird uns aber nicht hindern, gegen alle Gesetzesvorlagen das Referendum zu ergreifen. Wir wehren uns dagegen, dass das Migrationsproblem nach dem Schwammprinzip gelöst wird und dass einfach die Anforderungen für die Erteilung der Bürgerrechte herabgesetzt werden, sei es durch die Verkürzung der Wohnsitzdauer von zwölf Jahren auf acht Jahre, sei es durch die Einführung des "ius soli". Auf diese Art und Weise will man nämlich letztendlich nur die Ausländerstatistik schönen. Inakzeptabel ist vor allem auch die Einführung des Beschwerderechtes gemäss Artikel 51 dieser Vorlage, weil damit kommunale Volksentscheide krass missachtet werden.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Volksabstimmungen erwarten wir vom Bundesrat noch vor der Schlussabstimmung einen genauen Fahrplan, wann und wie diese Volksabstimmungen durchgeführt werden. Sie verstehen, dass die SVP-Fraktion unter diesen Voraussetzungen auch diese Vorlage ablehnen wird.