Lexipedia

preparatory:AB 245174

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt: Nicht aufgenommen in die Revision hatte der Bundesrat das Anliegen der Motion Ritter 13.3196, "Totalrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung. Marktkonforme Entschädigung der Enteigneten". Kollege Ritter verlangt mit dieser eine marktnahe, marktkonforme, sprich bessere Entschädigung für Kulturland, dies nicht zuletzt, um einen allzu sorglosen Umgang mit der beschränkten Ressource Kulturland zu verhindern.

Der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsminderheit sind der Meinung, dass der angestrebte Systemwechsel nicht praxistauglich und dass vor allem eine verfassungskonforme Umsetzung nicht möglich sei. Die Entschädigung im Falle der Enteignung habe sich einzig am erlittenen Schaden zu orientieren und dürfe keinen Gewinn beinhalten.

Die Mehrheit der Kommission schlägt eine künftig höhere und nach Meinung der Kommissionsmehrheit gerechtere Entschädigung vor, sprich den sechsfachen Höchstpreis gemäss Artikel 66 BGBB. Konkret: Wenn heute im Mittelland bei einem Verkauf von landwirtschaftlichem Kulturland ein Preis von 6 bis 9 Franken pro Quadratmeter bezahlt bzw. bewilligt wird, würde die Entschädigung künftig 36 bis 54 Franken betragen. Im Berggebiet sind die Entschädigungen entsprechend kleiner.

Im Rahmen der Beratungen zu Artikel 19 hat die Kommission im Übrigen festgestellt, dass der vorgeschlagene Faktor 6 nicht in Stein gemeisselt ist und der Ständerat darüber noch einmal beraten kann und soll. Der Kommissionsmehrheit ging es aber darum, klar zum Ausdruck zu bringen, dass die heutige Entschädigung von Kulturland im Geltungsbereich des BGBB im Falle der Enteignung deutlich zu tief ist. Entsprechend ist denn die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die "volle Entschädigung" gemäss Artikel 26 der Bundesverfassung lediglich im Sinne einer Mindestgarantie zu verstehen ist und im Rahmen der Gesetzgebung durchaus eine höhere Entschädigung festgelegt werden darf. Eine solche ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit insbesondere darum gerechtfertigt, weil der Preis für Kulturland bzw. von Grundstücken im Geltungsbereich des BGBB eben durch das BGBB administriert ist, sprich künstlich tief gehalten wird. Würde der Preis für solche Grundstücke durch den Markt bestimmt, wie das bei Grundstücken ausserhalb des Geltungsbereichs des bäuerlichen Bodenrechts der Fall ist, wäre er um ein Mehrfaches höher als eben dieser administrierte Preis.

Entsprechend erscheint es der Kommissionsmehrheit nur recht und billig, wenn für solche Grundstücke künftig eine höhere Entschädigung bezahlt wird und die betroffenen Grundeigentümer nicht mit einem Quasi-Trinkgeld abgespeist werden, das auch vor dem Hintergrund, dass die Öffentlichkeit von entsprechenden Enteignungen und den in der Folge errichteten Werken materiell im hohen Masse profitiert. Man denke - es wurde heute bereits gesagt - etwa an Hochwasserschutzmassnahmen und den dadurch erzielten Mehrwert für Hauseigentümer.

Erlauben Sie mir, dass ich noch auf zwei, drei hier gemachte Äusserungen der Minderheit eingehe - Äusserungen, die auch in der Kommission gemacht wurden. Wenn gesagt wird, dass die Grundstücke in 90 Prozent aller beanspruchten Fälle auf gütlichem Wege erworben werden und keine Enteignung notwendig ist, so mag das allenfalls zutreffen. Das schliesst aber selbstverständlich nicht aus, dass auch für gütlich erworbenes Land eine höhere und damit gerechtere Entschädigung bezahlt wird. Oder wenn gesagt wird, dass man mit der vorgeschlagenen Lösung eine Diskrepanz zwischen Bund und Kantonen schaffe, so trifft das aktuell in den meisten Fällen zu. Die Kantone werden in diesem Fall aber nicht umhinkommen, entsprechende Anpassungen an ihrer Gesetzgebung vorzunehmen. Ich erinnere auch daran, dass heute beispielsweise der Kanton Zug einen Betrag von 80 Franken pro Quadratmeter ausbezahlt.

Dann wurde auch gesagt, diese Faktorlösung sei willkürlich, sei zufällig - ja, das mag sogar zutreffen. Wir haben aber auch gesagt, dass der Ständerat die Thematik noch einmal vertieft diskutieren soll. Auf jeden Fall ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass heute ein zu tiefer Betrag ausbezahlt wird.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zuzustimmen.