Hess Bernhard · Nationalrat · 2002-09-16
Hess Bernhard · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2002-09-16
Wortprotokoll
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Deshalb ist das Beschwerderecht abzulehnen. Über das Verfahrensrecht könnten Gerichte Zuständigkeiten dermassen korrigieren, dass der Einbürgerungsentscheid nunmehr zum reinen Verwaltungsakt verkommt. Der Widerspruch zwischen einem kassatorischen Gerichtsurteil und einem Volksentscheid kann nicht gelöst werden. Zudem muss die Frage aufgeworfen werden, ob konsequenterweise nicht auch ein Beschwerderecht gegen einen positiven Einbürgerungsentscheid eingeführt werden muss.
Ich möchte es an dieser Stelle nicht unterlassen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass dieses Beschwerderecht - zusammen mit dem "ius soli" - der eigentliche Pferdefuss dieser Vorlage ist. Die Schweizer Demokraten, das ist schon jetzt klar, werden gegen das "ius soli" und gegen ein solches Beschwerderecht auf jeden Fall das Referendum [PAGE 1174] ergreifen. Dann freue ich mich auf einen wirklich lebhaften Abstimmungskampf.