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Stöckli Hans · Ständerat · 2019-06-03

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Wir haben diese Frage selbstverständlich des Langen und Breiten in der Kommission behandelt. Interessanterweise wurden sowohl von der linken wie auch von der rechten Seite gleichlautende Anträge eingereicht, die eben in Richtung des Entwurfes des Bundesrates und gegen die Lösung des Nationalrates gingen. Das heisst, die Stimmung in der Kommission war eindeutig und klar gegen die vom Nationalrat eingefügte Fassung der Bestimmung von Artikel 55 Absatz 1. Dies war ganz einfach deshalb so, weil wir in unserem Land tatsächlich 26 verschiedene Kantone haben, zwischen welchen sehr grosse Unterschiede bestehen, gerade auch in der Gesundheitspolitik. Wenn Sie Glarus mit Genf oder Schaffhausen mit dem Tessin vergleichen, stellen Sie fest, dass die Bedürfnisse nicht dieselben sind. Die Bedürfnisse des Kantons Basel-Stadt sind auch nicht die gleichen wie diejenigen des Kantons Basel-Landschaft. Dementsprechend sind wir klar der Meinung, dass eine Verpflichtung, diese Bestimmungen anzuwenden und durchzusetzen, den Bedürfnissen nicht gerecht wird. Eine Mehrheit der Kantone hat jetzt zum Glück die Gelegenheit ergriffen und die Beschränkungen bereits eingeführt. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass die Kantone, wenn sie für sich selbst und insbesondere auch für ihre Budgets Vorteile sehen, das zweifellos machen werden.

Es kommt noch etwas dazu, Herr Kollege Hegglin: Wir haben nämlich in Artikel 55a Absatz 1 noch einen Begriff, den Sie nicht definiert haben, nämlich die sogenannten Bandbreiten. Diese Bandbreiten sind nicht umschrieben. Dieser Begriff ist dort und in Absatz 1bis neu hinzugefügt worden und ist, denke ich, nicht geeignet, um eine Verbesserung der Gesetzgebung zu erreichen. Ich bin dementsprechend überzeugt, dass die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt und die eine Zusammenarbeit mit den Kantonen vorsieht, der Problematik besser gerecht wird als die Lösung, welche Sie vorschlagen, die den undefinierten Begriff der Bandbreiten enthält und einen Zwang vorsieht.