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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2002-09-16

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen einen neuen Artikel 38 anstelle des Entwurfes des Bundesrates. Es geht mir hier um die Kostendeckung bei Bund, Kantonen und Gemeinden; das ist das Grundprinzip. Eingefügt ist das Wort "insgesamt", und das muss noch ein bisschen ausgedeutscht werden. Das besagt - so meine ich es -, dass es den Kantonen und Gemeinden freigestellt werden soll, von den materiell besser gestellten Leuten etwas mehr, von den weniger Verdienenden etwas weniger zu verlangen. Insgesamt - also in der Summe aller Gesuche, die behandelt werden - müssen jedoch die Verfahrenskosten gedeckt sein. Die Abstufung darf aber sicher auch nicht einen Steuercharakter annehmen. Frau Bundesrätin Metzler hat erwähnt, dass das heute teilweise der Fall ist. Eine zu hohe Gebühr ist damit auch ausgeschlossen.

Abstufungen auf Einkommen und Vermögen - ich sage es nochmals - werden an vielen Orten praktiziert und sollen nach wie vor möglich sein. Aber insgesamt, in der Summe aller Gesuche, sollen Bund, Kantone und Gemeinden eben auch zu ihrem Geld kommen.

Ausnahmen sind nach Absatz 2 meines Antrages möglich, wenn sie nötig sind. Bund, Kantone und Gemeinden verfügen hier zudem über einen Ermessensspielraum; es ist eine Kann-Vorschrift. Es kann der Bedürftigkeit Rechnung getragen werden. Zum Beispiel wäre eine Handhabung in dem Sinne möglich, dass man sagt: Wer Ergänzungsleistungen bezieht, bezahlt keine oder lediglich eine geringe Gebühr. Im Gegensatz zur Fassung des Bundesrates sollen dies gemäss meinem Antrag Bund, Kantone und Gemeinden entscheiden können. Dass dies gemäss Bundesrat bei Mittellosigkeit des Einzubürgernden nur der Bund erlassen kann - und erst noch zwingend erlassen muss -, ist meines Erachtens zu eng und zu unvollständig.

Die Einbürgerung gehört wohl nicht zum Service public. Daher sollte keine Finanzierung über die ordentlichen Steuern erfolgen. Mit dem Einbürgerungsverfahren wird verlangt, dass der Staat prüfe, ob jemand die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Es ist gewissermassen eine besondere Leistung bzw. Dienstleistung, die vom Staat verlangt und von ihm auch erbracht wird. Für solche besonderen Dienstleistungen ist daher eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr muss - ich sage es nochmals - insgesamt kostendeckend sein, sonst ergibt sich eine Teilfinanzierung über die Steuern. Die Gebühr darf aber die Kosten nicht überschreiten, da bin ich einverstanden, weil der Staat nicht gewinnorientiert arbeiten soll. Heute gibt es im Bereich der Gebühren in dieser Beziehung immer wieder Missbräuche, seien diese zu hoch oder zu niedrig. Auch der Gratiserwerb des Bürgerrechtes wird damit ausgeschlossen, ausser - das sieht Absatz 3 vor - im Falle des Ehrenbürgerrechtes.

Mit dem Antrag soll auch vermieden werden, dass sich Einbürgerungswillige im Prinzip dort melden, wo es die tiefsten Gebühren gibt. So wird dann auch dem Einbürgerungstourismus etwas der Riegel geschoben.

Ich bitte Sie also, dem Antrag zuzustimmen, auch um die leidigen Diskussionen in den Kantonen und in den Gemeinden über die Gebühren endgültig der Vergangenheit angehören zu lassen.