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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-06-03

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative der SPK-NR verlangt, dass für Mitglieder des Bundesrates eine Karenzfrist eingeführt wird, welche diese nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt abwarten müssen, bevor sie bezahlte Mandate oder Aufträge in Unternehmen annehmen dürfen, deren Tätigkeit einen engen Bezug zu den Aufgaben ihres ehemaligen Departementes hat.

Die Kommissionsminderheit empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen: Erstens stellt sich die Frage, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt notwendig ist. Bereits heute besteht ein Verhaltenskodex für ehemalige Mitglieder des Bundesrates, der klare Richtlinien vorgibt. Die Minderheit hält diesen bestehenden Verhaltenskodex für ausreichend und erachtet eine neue, gesetzliche Massnahme deshalb als überflüssig. Zudem hat sich der Ständerat im Jahr 2013 bereits deutlich gegen eine Regelung ausgesprochen, wie sie heute erneut vorliegt.

Zweitens möchte ich an das Verantwortungsbewusstsein und die Eigenverantwortung der Betroffenen erinnern. Ein Altbundesrat sollte das nötige Fingerspitzengefühl aufweisen, um nicht unmittelbar nach Ende seiner Amtszeit bei einem Unternehmen anzuheuern, das einen engen Bezug zu seinem ehemaligen Departement hat.

Drittens ist die Einführung einer solchen Frist auch vor dem Hintergrund unseres ausgeprägten schweizerischen Milizsystems und des liberalen Arbeitsmarktes sehr kritisch zu beurteilen. Dazu kommt, dass die Kommission bei der Annahme der parlamentarischen Initiative die schwierige Aufgabe hätte zu definieren, was denn eine geeignete Karenzfrist ist.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Minderheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.