Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-04
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Wie der Ratspräsident bereits gesagt hat, sind wir im letzten Quartal auf die Vorlage eingetreten. Sie haben die Vorlage dann aber an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, "die Kommissionsentscheide zu überprüfen, sich dabei am Agur-Kompromiss zu orientieren und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen". Diese Aufgabe hat Ihre Kommission sehr ernst genommen. Die Kommission hat noch einmal Aufträge an die Verwaltung erteilt und detailliert folgende Fragen abgeklärt:
1.[NB]Zum Agur-Kompromiss: Welche Entscheide, die in der parlamentarischen Beratung gefällt wurden, liegen innerhalb des Kompromisses? Bei welchen Punkten der Vorlage gibt es im Rahmen des Kompromisses noch gewisse Spielräume? Mit welchen Änderungen einzelner Punkte würde der gesamte Kompromiss aufgebrochen?
2.[NB]Was zeigt ein inhaltlicher und zeitlicher Überblick über die Urheberrechtsrevision auf europäischer Ebene, und was sind die Anknüpfungspunkte zu unserem Gesetzesprojekt? [PAGE 258]
3.[NB]Welche Auswirkungen hat der Lichtbildschutz, insbesondere mit seinen Rückwirkungen, auf die Fotografie?
4.[NB]Was bedeutet das Gesetz für die Vergütungspflicht und das Verleihrecht der Bibliotheken? Das betrifft Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d; dazu haben Sie heute einen Einzelantrag auf dem Tisch.
Weiter hat die Kommission zwei Experten zugezogen: Herr Willi Egloff begleitete damals als Experte den Agur-Kompromiss und kennt die ganzen Diskussionen. Zudem haben wir Professor Florent Thouvenin von der Universität Zürich beigezogen, der beim Agur-Kompromiss nicht dabei war, aber ein Urheberrechtsexperte ist.
Zum Leistungsschutzrecht haben wir Anhörungen durchgeführt, mit dem Berufsverband der Medienschaffenden und den Verlegern auf der einen Seite und mit Vertretern der NGO Digitale Gesellschaft und der Firma Google auf der anderen Seite. Man kann natürlich immer geteilter Ansicht sein, ob man eine einzelne Firma zu einer Anhörung einladen soll oder nicht. Da es aber beim Leistungsschutzrecht in erster Linie um eine Lex Google geht, haben wir uns in der Kommission ausführlich darüber ausgesprochen und entschieden, die Firma zu den Anhörungen einzuladen.
Ich darf Ihnen berichten, dass das Setting des Hearings - also die Vorstellung der Zusatzberichte der Verwaltung, die beiden Experten mit ihrem Wissen und die Diskussion mit den Vertretern der beiden Seiten - sehr aufschlussreich war.
An dieser Stelle möchte ich klar sagen, dass der Rückweisungsantrag eindeutig zur Verbesserung der Qualität des Gesetzestextes beigetragen hat. Es ist für den Präsidenten natürlich nicht immer einfach, so etwas zu sagen, Herr Kollege Bischof.
Zum Agur-12-Kompromiss möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass diese Verhandlungen auf allen Seiten sehr intensiv waren. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir hatten 1200 Vernehmlassungseingaben. Der Kompromiss ist nicht ein stringentes Konzept, wie man es sich vielleicht als Ingenieur gerne wünschen würde, sondern das Ergebnis von Geben und Nehmen. In Anlehnung an die Zahntechnik könnte man sagen: ein Amalgam unterschiedlicher Positionen. Wer hier drin Änderungen vornehmen will, wird keine Logik finden, um diese wirklich logisch durchzuführen.
Der Entwurf des Bundesrates setzt den Agur-12-Kompromiss konsequent um. Klammert man den Musikvorbehalt beim Film aus, da bei diesem eine unterschiedliche Auffassung betreffend den Inhalt des Agur-12-Kompromisses besteht, entspricht die Vorlage so, wie sie vom Bundesrat verabschiedet wurde, zu hundert Prozent diesem Kompromiss. Jeglicher Zusatz, jegliches Streichen oder Ändern führt zur Abkehr vom Kompromiss. Selbstverständlich ist es uns als Parlamentariern freigestellt, diesen Kompromiss zu respektieren oder zu verändern. Dazu haben Sie ja viele Briefe und Mails bekommen.
Ihre Kommission hat sich nun nach der zweiten Diskussion einstimmig dafür entschieden, dem Kompromiss zu folgen und nur dort Änderungen vorzuschlagen, wo es wirklich Spielraum gibt. Ich komme bei der Detailberatung auf diese Änderungen zurück.
Der Entscheid der Kommission, zum jetzigen Zeitpunkt kein Leistungsschutzrecht einzuführen, hat mehrere Gründe. Ich möchte hier im Rat nur zwei erwähnen:
1.[NB]Das Leistungsschutzrecht war nicht Gegenstand des Agur-Kompromisses. Zum jetzigen Zeitpunkt ist komplett unklar, wie die einzelnen EU-Länder den Entscheid des EU-Parlamentes umsetzen werden. Bereits klar ist aber, dass die Formulierung, wie sie die Kommission erarbeitet hat, die Gerichte über viele Jahre beschäftigen wird, weil sie sehr unklar ist. Es ist für die Schweiz aber auch unmöglich, ein Urheberrecht zu machen und dann in dem Monat, in dem die EU einen Grundsatzentscheid fällt, diesen Grundsatzentscheid eins zu eins ins Schweizer Recht zu übernehmen. Einerseits ist das unmöglich, weil das Schweizer Recht in vielen Dingen vom EU-Recht abweicht, und andererseits, weil die EU-Mitgliedländer zwei Jahre Zeit haben, dieses Recht umzusetzen.
2.[NB]Dass eine Vergütung schuldet, wer einen Link darstellt, ist im Schweizer Urheberrecht der falsche Weg. Einen Link darzustellen ist keine Werksverwendung gemäss Urheberrecht. Das würde zu ganz schwierigen Abgrenzungsproblemen führen. Möchte man das Ziel erreichen, dass Verleger durch News-Aggregatoren entschädigt werden, müsste man einen kollektiv wahrnehmbaren Vergütungsanspruch gegenüber Suchmaschinen schaffen, die News aggregieren. Das wäre der Weg im Schweizer Urheberrecht. Nur: Nach der schwierigen Kompromissfindung, die stattgefunden hat, jetzt diese Änderung durchzuführen würde bedeuten, dass man das Gesetz faktisch an den Bundesrat zurückweisen müsste. Das wollte Ihre Kommission nicht.
Ich möchte dem Rat auch zu bedenken geben: Wir sind hier in einer technischen Diskussion. Jedes Jahr gibt es neue Möglichkeiten, das Urheberrecht wieder anders zu verwerten. Das heisst, je länger ein Geschäft in der Ratsdebatte und beim Bundesrat hängig ist, desto grösser ist die Gefahr, dass noch weitere Fragen kommen. Darum kann ich Ihnen jetzt schon versprechen: Wir werden dieses Gesetz in absehbarer Zeit wieder revidieren müssen. Es ist besser, es heute so zu verabschieden, wie es vom Bundesrat kam.
Aus diesen Gründen kommt Ihre Kommission wieder einstimmig auf diesen Agur-Kompromiss zurück. Das heisst: kein Leistungsschutzrecht zum jetzigen Zeitpunkt. Dafür beantragen wir Ihnen, wie vom Präsidenten erwähnt, ein Postulat zu beschliessen, das den Bundesrat beauftragt, die Entwicklung in der EU zu analysieren und uns innert zwei Jahren einen Bericht vorzulegen, ob es im Schweizer Urheberrecht Änderungsbedarf gibt.