Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-04
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Es ist zwar unüblich, dass man bei einem Einzelantrag als Kommissionssprecher zuerst spricht, aber ich glaube, dass ich das in diesem Fall machen darf. Denn wir hatten auf der ersten Fahne, die Sie auf dem Tisch hatten, eine Lösung, die in Richtung des Einzelantrages ging; und wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir einen Antrag Janiak, beim bestehenden Recht zu bleiben. Sprich: Ihre Kommission hat nach der Rückweisung diese Problematik noch einmal detailliert angeschaut. Ich möchte Ihnen hier über die Erkenntnisse der Kommission Bericht erstatten, bevor Herr Engler seinen Antrag begründet, wenn Herr Engler damit einverstanden ist.
Der Agur-Kompromiss lautet dahingehend, dass die Forderung der Autorinnen und Autoren nach Einführung einer Verleihvergütung abgelehnt wird. Das heisst, dass man stattdessen bei der bestehenden Vermietvergütung bleibt. Der Einzelantrag zu Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d widerspricht diesem Kompromiss, weil er die Vermietvergütung in der Praxis eigentlich abschafft. Sie müssen sich einmal überlegen: Wer vermietet Werke? Das tun in erster Linie Bibliotheken. Und wie viele kommerzielle Bibliotheken gibt es? Ihnen wird auffallen, dass die überwiegende Mehrheit vermutlich nicht kommerziell ist.
Es gäbe mit dieser Bestimmung in der heutigen Vermietpraxis praktisch keinen Vorgang mehr, für welchen eine Vergütung bezahlt werden müsste. Man kann das wollen, wenn man sich nicht an den Agur-Kompromiss gebunden fühlt. Aber man sollte dann nicht den ohnehin schon sehr komplizierten Artikel 13 noch komplizierter machen, sondern es wäre vermutlich ehrlicher, hier drin im Rat zu sagen, man könne Artikel 13 streichen, sprich von Vermietgebühren Abstand nehmen. Denn es gäbe dann faktisch keine mehr.
Ihre Kommission schlägt Ihnen nun für die zweite Beratung hier im Rat ein anderes Vorgehen vor: Wir schlagen Ihnen [PAGE 260] vor, dass man in Artikel 60 neu einen Absatz 4 einführt und dort klarstellt, dass Bibliotheken in Zukunft gleich behandelt werden sollen wie Schulen und von einem reduzierten Tarif profitieren können. Damit wird der Vermittlungsauftrag, den die Bibliotheken haben und der auch im Interesse der Rechteinhaber ist, genügend berücksichtigt. Das scheint uns der bessere Weg zu sein, als jetzt aufgrund eines Schiedsgerichtsverfahrens das Gesetz zu ändern.
Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen und den Einzelantrag Engler nicht zu unterstützen.