Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-09-16
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag des Bundesrates und der Mehrheit ab - dies namentlich aus den Gründen, die schon aufgeführt wurden. Unser Land kennt im Gegensatz zu anderen Ländern keine automatische Einbürgerung. Der Wechsel zum "ius soli" gemäss Bundesrat grenzt in unserer Tradition an eine Zwangseinbürgerung, die aus der Sicht der FDP unwürdig ist.
Je länger, je mehr erhält das Bürgerrecht gemäss der Diskussion in der Staatsrechtslehre den Status eines Grundrechtes. Wenn dem so ist, sollte der Staat sich eines Eingriffs in das Grundrecht des Selbstbestimmungsrechtes enthalten und den Eltern die Nationalität ihres Kindes nicht vorschreiben. Zudem ist mindestens ein Elternteil des Kindes der dritten Generation selber zweite Generation. Hier stellt sich die Frage, warum dieser Elternteil bisher auf die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft verzichtet hat, obwohl er längstens von der erleichterten Einbürgerung hätte Gebrauch machen können.
Die Fassung von Mehrheit und Bundesrat wirft zudem weitere Probleme auf. Es ist bei der Fassung der Mehrheit nämlich zu fragen, wie lange der Zeitraum nach der Geburt des Kindes ist, innert dem die Eltern eine Verzichtserklärung abgeben müssen. Wer macht die Eltern darauf aufmerksam, dass sie eventuell eine Verzichtserklärung abgeben müssen? Weit schwerer wiegt noch, dass wir hier von der Unkenntnis der Eltern ausgehen müssen. Immerhin haben wir es hier mit ausländischen Eltern zu tun, die sich im Vorfeld der Geburt nicht unbedingt mit den staatsrechtlichen Folgen und damit, dass ihr Kind ein Kind der so genannten dritten Generation sein wird, auseinander gesetzt haben. Vielmehr ist zu befürchten, dass sie gar nicht wissen, dass sie ausdrücklich auf den Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes für ihr Kind verzichten müssen, sofern sie dieses ablehnen. Zudem haben die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes wahrscheinlich andere Prioritäten als die Abklärung der Rechtsfolgen - pro und kontra - einer Verzichtserklärung. Da mindestens ein Elternteil eine Ausländerin oder ein Ausländer der zweiten Generation ist, stellt sich zudem die Frage, warum dieser Elternteil nicht schon längstens Schweizer Bürger oder Bürgerin ist.
Eine weitere Ungereimtheit ist der Widerruf der Verzichtserklärung zum Zeitpunkt der Mündigkeit und nicht etwa bis zur Mündigkeit - dies, obwohl das Kind bereits mit fünfzehn Jahren einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung gemäss dieser Vorlage stellen kann. Auch die Fassung des Bundesrates überzeugt nicht. Der Bundesrat sieht nämlich überhaupt keine Beteiligung der Eltern in der Frage des Bürgerrechtes ihres Kindes vor. Vielmehr würden die Eltern vom Schweizer Bürgerrecht ihres Kindes überrannt und müssten dann in Kauf nehmen, dass ihr Kind Doppelbürger ist. Damit ist die Frage gestellt, ob die Eltern überhaupt das Schweizer Bürgerrecht für ihr Kind wollen und ob wir die Eltern so bevormunden wollen. Immerhin haben genau diese Eltern bzw. hat ein Elternteil für sich selber bisher das Schweizer Bürgerrecht und damit eine eventuelle Doppelbürgerschaft abgelehnt.
[PAGE 1170] Die FDP-Fraktion befürwortet die Regelung der Minderheit II. Diese ermöglicht eine Selbstbestimmung der Eltern in Sachen Bürgerrecht ihres Kindes. Dabei wissen die Eltern wohl, dass das Kind eine andere Meinung haben und mit fünfzehn Jahren selber den Antrag auf erleichterte Einbürgerung gemäss Vorlage 2 stellen kann. Damit können wir sowohl die Ansprüche der Eltern als auch die der Kinder optimal erfüllen, ohne die Elternrechte in dieser wichtigen Frage zu verletzen.