Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-04
Wortprotokoll
Gerne äussere ich mich noch zu diesem Übereinkommen und dann gern auch zu Ihren Voten. Sie haben ja jetzt, wie zuvor schon in der Kommission, eine sehr engagierte Diskussion geführt.
Der Europarat hat das Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, im Nachgang zu den Vorkommnissen 1985 im Heysel-Stadion erlassen. Sie können sich erinnern, es kamen damals bei einer Massenpanik 39 Menschen ums Leben, 600 Personen wurden verletzt.
Die Schweiz ist diesem Übereinkommen 1990 beigetreten. Nun soll ein neues Übereinkommen des Europarates das bestehende ablösen, denn in den letzten dreissig Jahren haben sich das Fanverhalten, die Infrastruktur und auch das polizeitaktische Vorgehen im Zusammenhang mit Gewalt an Sportveranstaltungen verändert. Neu hinzugekommen sind beispielsweise Public Viewings.
Inhalt des neuen Abkommens sind vor allem auch zentrale und bewährte Elemente aus dem ursprünglichen Übereinkommen, und dann kommen neue dazu. Zum Beispiel wird die Notwendigkeit der Zusammenarbeit verschiedener Akteure betont. Dann werden neu zum öffentlichen Raum auch der Public-Viewing-Bereich oder die Reisewege gezählt. Das Übereinkommen kommt somit auch an Orten zur Anwendung, die nicht unmittelbar mit der Sportveranstaltung verbunden sind, d. h. auch auf den Reisewegen.
Was wichtig ist für die Schweiz: Das Übereinkommen sieht eine Ausreisebeschränkung aus dem Wohnsitzland gegenüber Personen vor, die bereits vorher an Fussballveranstaltungen durch Gewalttätigkeiten und Ordnungsstörungen aufgefallen sind. Die Schweiz hat bereits 2007 eine solche Ausreisebeschränkung eingeführt. Es ist jetzt wichtig, dass in diesem Übereinkommen eben diese Ausreisebeschränkung auch für andere Staaten festgeschrieben wird. Davon profitiert eben auch die Schweiz, weil diese Personen dann bei internationalen Spielen nicht in die Schweiz einreisen dürfen. [PAGE 286]
Dann gibt es - Herr Ständerat Dittli hat darauf hingewiesen - die Schaffung des sogenannten National Football Information Point. Diese Aufgabe liegt beim Fedpol. Es geht hier darum, die bereits heute bestehende internationale polizeiliche Zusammenarbeit rund um Sportveranstaltungen und die Rolle des NFIP zu stärken. Im europäischen Netzwerk sollen die Lücken geschlossen werden, die hier noch vorhanden sind. Sie sehen also: Es geht hier eigentlich um eine internationale Zusammenarbeit - auch um internationalen Informationsaustausch, wenn Sie so wollen, wenn Sie die Ausreisebeschränkungen in diese Kategorie einreihen. Damit ist der Bund hier zuständig.
Herr Ständerat Minder hat gesagt, es sei ein Dilemma, ob man das Übereinkommen jetzt unterzeichnen solle oder nicht. Aber ich muss Ihnen sagen, Herr Rieder hat Recht, es ist wahrscheinlich das falsche Übungsgerät, um jetzt über den Hooliganismus in der Schweiz zu diskutieren. Es ist jetzt einfach Zufall, dass hier in der letzten Zeit verschiedene Ausschreitungen stattgefunden haben. Hier geht es wirklich darum, dass wir international zusammenarbeiten können, aber die operative Polizeiarbeit liegt natürlich bei den Kantonen; hier haben wir eine klare Zuständigkeit im Schweizer Bundesstaat. Die Bundesverfassung sieht das klar vor. Die Verantwortung für die innere Sicherheit in diesem Land ist per Verfassung bei den Kantonen, und das ist nicht ein Zuschieben oder Hin- und Herschieben von Verantwortung. Es sind die Kantone, die diese Aufgabe wahrzunehmen haben. Man kann natürlich jetzt auch nicht plötzlich sagen: "Ich lebe in einem Kanton, wo ich etwas viel Steuern bezahlen muss, und noch ein paar andere haben die Steuern zu sehr erhöht; wir sehen jetzt eine Bundeszuständigkeit und eine tiefere Steuer vor". Die Kantone müssen hier vielmehr einfach ihre Verantwortung wahrnehmen.
Und wenn ich gesagt habe, es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, Herr Ständerat Minder, dann heisst das, dass sich aus diesem Abkommen für die Schweiz kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, weil wir die Grundlagen eigentlich schon haben. Ich kann die Redner, die hier gesprochen haben, nur unterstützen. Wir haben das Strafrecht, wir haben das Strafprozessrecht, wir haben das Konkordat. Aber es gibt eben keine gesetzliche Bestimmung, in der man sagt, der politische Wille müsse durchgesetzt werden oder man müsse eben den Mut haben, die gesetzlichen Grundlagen durchzusetzen. Das ist etwas das Problem.
Aber man kann auch nicht sagen, dass alle Städte und Gemeinden nichts machen. Das stimmt in dieser Art und Weise überhaupt nicht. Es gibt Anstrengungen, und ich möchte auch den Polizeikräften in der Schweiz ein Kränzchen winden. Sie leisten Einsätze unter schwierigen, widrigsten Umständen. Aber es braucht schon den politischen Willen vor Ort - den Willen der zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte, der Stadträtinnen und Stadträte -, durchzugreifen, und das braucht halt ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dann auch den Staatsanwaltschaften und den Clubs. Das ist eine Frage des politischen Willens.
Herr Jositsch hat Recht, wenn er sagt, dass an vielen Orten rechtsfreie Räume herrschen. Nirgends sonst würde man diese rechtsfreien Räume akzeptieren, und im Umfeld von Sportveranstaltungen ist das offensichtlich ein Sonderrecht, ich sage es jetzt einmal so.
Aber hier geht es um den politischen Willen, die bestehenden Instrumente auch tatsächlich anzuwenden. Auch das Konkordat ist nicht zahnlos. Es gibt dort Rayonverbote, Meldeauflagen und einen Polizeigewahrsam. Das Konkordat sieht auch vor, dass der Kanton oder die Gemeinde, in der ein Spiel stattfindet, eine Bewilligungspflicht hat. Da kann man Auflagen machen. Es gibt sogar gesamtschweizerische Rayonverbote. Das Stadionverbot im eigenen Stadion, das weiss ich noch aus meiner früheren Tätigkeit, ist für viele solche Personen die schärfste Massnahme. Sie würden weniger auf das Strafrecht reagieren als darauf, im eigenen Stadion keinen Match mehr besuchen zu können.
Ich finde es sehr gut, wenn Frau Bundesrätin Amherd einen runden Tisch einberuft. Sie haben natürlich Recht, Herr Minder, wenn Sie sagen, der Bund könne ja nichts tun. Aber als Bundesrätin und Sportministerin hat sie die natürliche Autorität, auch die Autorität des Amtes, die entscheidenden Kreise einmal an einen Tisch zu holen. Hier kann man auch sagen: "Nützt's nüt, so schadt's nüt!" - wie das vorhin gesagt wurde. Ich glaube, dass es sicherlich eine gute Sache ist. Aber es ist natürlich so: Der Bund hat keinen Durchgriff. Wir werden dann das Postulat behandeln. Ich habe es noch nicht studiert. Es ist auch noch kein Antrag gestellt worden. Aber der Bund hat keinen Durchgriff. Sie sagen in der Debatte etwas diffus - wenn ich mir das so erlauben darf -, wir wollen schon keine Bundeslösung, aber irgendwie muss der Bund etwas machen. Ich meine, der Bund kann schon subsidiäre Sicherheitseinsätze gewährleisten. Aber da reden wir von der Armee. Ich glaube nicht, dass die Meinung ist, dieses Sicherheitsmittel des Bundes sei für Fussballspiele zur Verfügung zu stellen. Man muss einfach denjenigen, die hier die Verantwortung tragen, den Rücken stärken und sie immer wieder motivieren und unterstützen, wenn sie durchgreifen müssen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das nicht ganz einfach ist und man ziemlich untendurch muss, wenn man hier entsprechend eingreift.
Aber nochmals, zusammengefasst: Man muss dieses Übereinkommen losgelöst von der operativen Polizeiarbeit sehen. Die Zuständigkeit für die innere Sicherheit liegt bei den Kantonen. Die Kantone lösen die Aufgabe ja insgesamt sehr gut. Ich glaube nicht, dass es besser wäre, wenn der Bund Polizeikräfte unterhalten würde. Stellen Sie sich das vor, wenn der Bund Einsätze kommandieren müsste! Es ist richtig, dass diejenigen, die vor Ort sind, die Sicherheitslage beurteilen, die Kompetenzen und auch die Mittel haben, einzugreifen. Sie haben auch die gesetzlichen Möglichkeiten dazu. Ich bin froh, dass sich Ihre Kommission vergewissern konnte, dass diese allseits vorhanden sind.
Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.