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Burkart Thierry · Nationalrat · 2019-06-04

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

2014 haben Volk und Stände der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur zugestimmt. Um die beschlossene Fondslösung zur Finanzierung der Bahninfrastruktur werden wir von anderen europäischen Ländern beneidet. Eine analoge Lösung kennen wir ja seit der Volksabstimmung 2016 auch für die Finanzierung der Nationalstrasse. Damit haben wir eine langfristige Finanzierung unserer Verkehrsinfrastrukturen und vor allem auch keine Mittelkonkurrenz zwischen den Verkehrsträgern. Das ist auch richtig, zumal die Mobilitätsherausforderungen der Gegenwart und der Zukunft nur durch das Miteinander und nicht durch das Gegeneinander-Ausspielen der Verkehrsträger gelöst werden können, was allerdings noch nicht alle in diesem Saal, beispielsweise mein Vorredner, Herr Nationalrat Töngi, erkannt haben - leider.

Das Strategische Entwicklungsprogramm bzw. der Ausbauschritt 2035 ist nun die erste konkrete Umsetzung der Fabi-Lösung. Die Prognosen bis 2030 und 2040 gehen von einem weiteren Wachstum des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene aus. Einige Strecken sind bereits heute überlastet und stossen kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen. Ohne zusätzliche Investitionen wird das Bahnnetz nicht in der Lage sein, dieses Wachstum zu bewältigen. Die Vorlage sieht wichtige Verbesserungen im Personen- und Güterverkehr vor und stellt zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung. Nachdem in den vergangenen zehn Jahren der Transitverkehr und somit die Nord-Süd-Achse bei der Investitionsplanung im Vordergrund standen, ist es richtig und auch notwendig, dass im Ausbauschritt 2035 vor allem der Binnenverkehr und der Import-Export-Verkehr berücksichtigt werden. Diese sind heute wegen Kapazitätsengpässen insbesondere auf der Ost-West-Achse, die mitten durch die Ballungsgebiete im Mittelland führt, sehr stark eingeschränkt. So kann beispielsweise auf der Strecke von Aarau über den Rangierbahnhof Limmattal und Zürich Nord nach Winterthur während der Hauptverkehrszeiten praktisch kein Güterverkehr mehr passieren. Das ist eine unzumutbare Situation. Auch zu den übrigen Zeiten ist das Trassenangebot qualitativ und quantitativ ungenügend.

Ich begrüsse es daher, dass ergänzend zu den vorgeschlagenen Netzausbauten auch die Projektierung der Direktverbindung Aarau-Zürich, das Herzstück Basel und der Durchgangsbahnhof Luzern in die Vorlage aufgenommen wurden. Überdies müssen verschiedene Bahnhöfe angepasst werden, damit die Passagierströme überhaupt noch bewältigt und Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt werden können. Mit anderen Worten: Der Ausbauschritt 2035 ist unumgänglich. Die FDP-Fraktion unterstützt ihn daher ohne Wenn und Aber. Ziel ist, Überlasten im Personen- und im Güterverkehr abzubauen und die Quantität sowie Qualität des Schienenverkehrs zu verbessern und zu steigern.

Das Verfahren hinsichtlich Berücksichtigung der Projekte wurde mit der Fabi-Vorlage neu definiert. Der neue partizipative Planungsprozess zwischen Bund, Kantonen, der Logistikbranche und den Eisenbahnunternehmen ermöglicht es den Beteiligten, sich direkt in die Planungen einzubringen. Es soll Transparenz hinsichtlich Bewertungs- und Auswahlprozessen hergestellt werden.

Daher lehnen wir die Anträge der Kommissionsmehrheit betreffend die neuen Haltestellen Thun Nord und Winterthur-Grüze Nord ab. Die Projekte sind noch nicht so weit, dass sie innerhalb des ordentlichen Verfahrens in den [PAGE 821] Verpflichtungskredit aufgenommen werden könnten. Sie in den Beschluss aufzunehmen hiesse, einen prozeduralen Sündenfall zu begehen. Die FDP-Fraktion wird daher in der Detailberatung die Minderheiten I (Fluri) und II (Fluri) unterstützen und so diesbezüglich ohne Sünde bleiben.

Grundsätzlich könnte man das auch zum Zweispurausbau Rorschach sagen. Hier stellt sich die Situation aber insofern anders dar, als der Bedarf unbestritten ist, was die zuständige Departementsvorsteherin heute sicher - so hoffe ich - bestätigen wird. Es ist klar, dass die Einspurstrecke zwischen Genf und Romanshorn ein weiteres Gleis benötigt. Zudem ist die Planung sehr weit fortgeschritten. Es handelt sich also um eine vertretbare Sünde, ohne die das Leben, auch das Bahnleben, freudlos wäre. Kurzum: Dieser Ausbauschritt macht als Ganzes Sinn und ist ausgewogen.

Die FDP-Fraktion folgt dem ständerätlichen Beschluss. Durch diesen Beschluss hat sich der Finanzbedarf von ursprünglich 11,9 auf 12,82 Milliarden Franken erhöht. Aus Sicht der FDP ist dies angesichts des Gegenwerts und der Notwendigkeit sowie der vorhandenen finanziellen Fondsmittel vertretbar.

Im Sinne meiner Ausführungen ist die FDP-Fraktion für Eintreten und mit Ausnahme des Mehrheitsantrages zu Thun Nord und Winterthur-Grüze Nord für Zustimmung zur Vorlage.