Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-04
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Ich habe bei der kurzen Einführung in die Detailberatung darauf hingewiesen, dass der Rückweisungsantrag dazu geführt hat, dass wir in der Kommission zum Agur-12-Kompromiss zurückgegangen sind und eigentlich viele Dinge verändert haben, dies im Sinn einer - gestatten Sie mir als Legastheniker das Wortspiel - weisen Rückweisung. Hier aber halten wir an dem fest, was wir Ihnen im Frühjahr schon auf die Fahne geschrieben haben.
Ich möchte Ihnen das wie folgt begründen: In der Agur 12 einigte man sich darauf, dass man eine Video-on-Demand-, aber keine Music-on-Demand-Regelung will; dies, weil[NB]die[NB]Musikbranche sich mit den Streaming-Anbietern auf individuelle Verwertungen geeinigt hat. Erst beim Schreiben der Bestimmung in der Verwaltung - d. h. also nach dem Agur-Kompromiss - wurde die Frage aufgeworfen, wie man damit umgeht, dass Videos auch Musikstücke beinhalten.
Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf folgt der Logik, dass Musik im Film zum Film gehört und damit kein eigenständiges Werk ist. Zugegebenermassen ist das bei der Mehrheit aller Filme auch der Fall. Ich möchte Ihnen aber an einem kurzen Beispiel erklären, was eigentlich das Problem dahinter ist. Ich habe in letzter Zeit zwei Filme gesehen: Der eine war "Bohemian Rhapsody", der Inhalt des Films ist die Biografie der Rockgruppe Queen. Der andere war der Thriller "The Accountant". Bei "Bohemian Rhapsody" war die Musik schon lange vor dem Film da und ein eigenständiges, urheberrechtlich geschütztes Werk. Beim Thriller "The Accountant" wurde die Musik dazu verwendet, um die Spannung im Film zu unterstützen. Der Film und die Musik sind wirklich zusammen ein eigenständiges Werk und sollten auch gemeinsam vermarktet werden.
Nun ist es bei der Variante des Bundesrates aber so, dass die Musik beim Film "Bohemian Rhapsody" genau gleich gehandhabt würde wie beim Film "The Accountant". Das scheint der Kommissionsmehrheit nicht richtig. Wenn Filmmusik ein eigenständiges Werk ist, sollte sie auch eigenständig vermarktet werden. Der Entwurf des Bundesrates ist also perfekt für Filme, die Musik als Unterstützung der Spannung oder der Geschichtenerzählung verwenden. Wenn es aber um Filme geht, in welchen die Musik im Zentrum steht oder eine eigenständige Rolle spielt, scheint der Entwurf des Bundesrates nicht zielführend zu sein.
Auch die Branchenvertreter - ich möchte hier betonen: die Rechteinhaber wie die Produzenten der Filme - sind auf uns zugekommen und haben gesagt, hier müsste man korrigieren und der Musik einen eigenständigen Charakter zugestehen. Wir haben darum in der ersten Lesung beschlossen, dass wir das so machen wollen. In der zweiten Lesung haben wir das dann nochmals angeschaut und einstimmig beschlossen, dass wir daran festhalten und diesen neuen Absatz 5 in Artikel 13a so belassen wollen. Ich bitte Sie, das auch zu unterstützen.