Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-16
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, den Antrag Hess Bernhard abzulehnen. Die Vertrautheit mit der Landessprache, so, wie es jetzt von Ihrer Kommission präzisiert wird, wird auch von meiner Seite unterstützt.
Nun aber noch zum Antrag der Minderheit Vermot auf Streichung von Absatz 2: Der Bund legt ja bei der ordentlichen Einbürgerung die Grundsätze fest, so ist es in Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung festgehalten. Die Kantone sollen daher die Möglichkeit haben, Eignungsvoraussetzungen festzulegen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen. Denn nur eine derartige Regelung entspricht der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung. Wir denken da selbstverständlich nicht an solche Fragen, wie sie jetzt von Frau Bühlmann thematisiert worden sind.
Wir denken zum Beispiel an eine strengere Interpretation der bundesrätlichen Voraussetzungen, insbesondere dass die Kenntnis der am Wohnort gesprochenen Landessprache verlangt wird oder dass keine verschuldete Abhängigkeit von der Sozialhilfe besteht. Das sind Beispiele für solche weiteren Möglichkeiten, die wir für die Kantone vorsehen möchten.
Deshalb bitte ich Sie, Absatz 2 nicht zu streichen und dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.