Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-06-04
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-04
Wortprotokoll
Beim sogenannten Zweitveröffentlichungsrecht geht es darum, alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse jedermann unentgeltlich und rasch zugänglich zu machen. Der Minderheitsantrag Français verlangt für die Einführung des Zweitveröffentlichungsrechts eine gesetzliche Regelung. Wo liegt das Problem? Der Kommissionssprecher hat es bereits erwähnt. Ich möchte es noch einmal unterstreichen und ergänzen.
Die Schweizer Wissenschaftsverlage spielen bei der Verbreitung des Wissens nach wie vor eine wichtige Rolle. Sie betreuen und bearbeiten die Manuskripte der Forschenden und machen die Qualitätskontrolle. Erst dann wird veröffentlicht. Diese Arbeiten müssen von jemandem geleistet werden, sie kosten etwas, und irgendjemand muss das bezahlen. Die Einführung des Zweitveröffentlichungsrechts wäre verlags- und wirtschaftsfeindlich; dies aus drei Gründen:
Erstens würde es die Verlage daran hindern, ihre Leistungen zu verwerten. Wenn diese Publikationen so rasch ins Netz gestellt werden müssen: Wer soll diese Werke noch erwerben? Wie soll ein Unternehmen, das diese Vorarbeiten geleistet hat, noch wirtschaften können?
Zweitens liesse sich das Zweitveröffentlichungsrecht nur in der Schweiz wirklich durchsetzen. Auch wenn versucht wird, mit einer zwingenden Anwendbarkeit diesem Recht internationale Durchsetzbarkeit zu verleihen, ist weder anzunehmen, dass Verlagsverträge von ausländischen Verlagshäusern für anwendbar erklärt würden, noch anzunehmen, dass ausländische Gerichte von der zwingenden Anwendbarkeit des Schweizer Rechts ausgingen. Daher ist das Zweitveröffentlichungsrecht gegen die Schweizer Verlage gerichtet, die ohnehin im heutigen Umfeld Mühe haben, sich gegen die ausländische Konkurrenz zu behaupten.
Drittens - das darf man auch nicht vergessen - besteht die Gefahr, dass die Leistungen, die heute von den Verlagen erbracht werden, von den Universitäten, den Forschungsförderinstitutionen oder den Autoren übernommen werden müssen. Es gibt Tendenzen in diese Richtung, weil es hier eben um echte Leistungen, um echte Aufwände geht, die irgendjemand erbringen und bezahlen muss. Damit besteht die Gefahr, dass staatliche Infrastrukturen und Finanzierungen aufgebaut würden, während privaten Verlagen der Stecker gezogen wird.
In der ganzen Diskussion über das Urheberrecht haben sich die beigezogenen Urheberrechtsexperten gegen dieses Zweitveröffentlichungsrecht ausgesprochen, die Agur 12 hat sich dagegen ausgesprochen, der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, der Nationalrat hat sich eingehend mit dieser Frage befasst und sich dagegen ausgesprochen, die Kommission hat sich mit der Frage befasst und lehnt das Zweitveröffentlichungsrecht ebenfalls ab.
Eine Zustimmung zum Minderheitsantrag Français würde klar gegen den Agur-Kompromiss verstossen. Nachdem wir jetzt bis zur zweitletzten Seite Kurs gehalten haben, sollten wir daran nichts mehr ändern. Es gibt in den umliegenden Ländern kein Zweitveröffentlichungsrecht; die Schweiz würde damit zur Insel. Der Kommissionspräsident hat es gesagt, und ich unterstreiche es noch einmal: Die Schweiz nimmt heute - dank einer entsprechenden Förderpolitik des SNF - eine international führende Position beim Open Access ein. Diese Position hat die Schweiz ohne gesetzliche Regelung erreicht.
Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag Français abzulehnen.