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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-04

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Da sind wir eigentlich bei der wichtigsten Änderung - der einzigen, die der Nationalrat gemacht hat. Der Nationalrat hat hier einen Buchstaben d eingefügt. Stellen die Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen in den Zimmern Fernseher, Radios oder Videos zur Verfügung, schulden sie den Rechteinhabern eine Vergütung. Der Nationalrat hat sich mit 132 zu 53 Stimmen für eine Änderung entschieden, wonach die Werkverwertung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen als Eigengebrauch gelten soll: Man müsse dafür nicht mehr bezahlen. Die finanziellen Auswirkungen dessen, was hier der Nationalrat beschlossen hat, waren für Swisscopyright ein Thema: Sie rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von 800[NB]000 bis 1[NB]Million Franken. Dieser Betrag teilt sich so auf: 400[NB]000 Franken auf Hotelzimmer, 60[NB]000 Franken auf Gefängnisse und 340[NB]000 Franken auf Ferienwohnungen und Spitäler.

Artikel 19 gemäss Nationalrat verletzt vermutlich eben nicht nur den Agur-Kompromiss, sondern ist vermutlich auch nicht WTO-kompatibel. Wissen tut man das allerdings erst, wenn ein WTO-Verfahren durchgeführt sein wird. Die WTO würde dort die Frage stellen: Gibt es gewichtige Gründe im öffentlichen Interesse für diese Ausnahme oder nicht? Sie sind mit mir einig: Es wäre vielleicht noch interessant, dann zu hören, wie die Schweiz diese gewichtigen Gründe, aus denen wir diese Ausnahme machen, ergänzen würde oder nicht. Ich darf aber festhalten, dass es in Europa diese Ausnahme nicht gibt und dass es in Amerika ein anderes System gibt, als wir es hier haben. Damit besteht wohl die Gefahr, dass diese Ausnahme nicht WTO-kompatibel ist. Die Frage ist, ob wir uns hier wegen rund einer Million Franken ein allfälliges WTO-Verfahren leisten wollen.

Weil diese Ausnahme auch den Agur-Kompromiss verletzt, kommen wir - und zwar einstimmig - zum Schluss, hier nicht dem Nationalrat zu folgen, und schlagen Ihnen vor, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Einfach noch zur Information für jene, denen Buchstabe d am Herzen liegt: Es gibt eine parlamentarische Initiative Nantermod 16.493, der Folge gegeben wurde und die in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beraten wird. Das heisst, wenn Sie hier Ihrer Kommission folgen, wird diese Initiative vermutlich irgendwie weiterbearbeitet werden, und wir können dann gespannt sein darauf, was die RK-NR damit macht.

Ich bitte Sie, heute auf jeden Fall nicht dem Nationalrat, sondern Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.