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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-04

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Bitte gestatten Sie mir noch eine kurze Vorbemerkung: Die Frau Bundesrätin hat in ihrem Votum am Anfang der Gesetzesberatung darauf hingewiesen, dass es noch zwei Bundesbeschlüsse gibt, über die wir heute auch befinden. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass ich darauf beim Eintreten in der letzten Session Bezug genommen habe. Ich bitte Sie, das dort nachzulesen. Wir unterstützen diese zwei internationalen Verträge.

Jetzt komme ich zur letzten Differenz, die wir bei diesem Gesetz hier haben, und zwar geht es um das Zweitveröffentlichungsrecht betreffend Forschungsresultate von Universitäten und Hochschulen. Weil Forscher die Rechte an ihren wissenschaftlichen Arbeiten regelmässig an die Verlage abtreten und dann durch eine zusätzliche Publikation - z. B. auf ihrer eigenen Homepage - die Rechte des Verlages verletzen würden, fordern Swissuniversities und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts. Dieses soll sicherstellen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse in elektronischer Form zeitnah und kostenlos zugänglich sind. Das Urheberrecht steht dem nicht im Weg.

Die Schweiz nimmt dank einer entsprechenden Förderungspolitik des SNF bei Open Access im internationalen Vergleich eine führende Position ein. Dies zeigt, dass die Selbstregulierung funktioniert, ohne dass es einer zusätzlichen Regulierung durch den Gesetzgeber bedarf. Eine zwingende gesetzliche Regulierung würde insofern zu weit gehen, als sie die Verlage treffen würde. Die Verlage spielen aber eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von Wissen. Sie betreuen und bearbeiten die Manuskripte der Forschung und machen die Qualitätskontrolle durch Peer Reviews. Erst dann bringen die Zeitschriften die Artikel auf den Markt. Es ist für einen Forscher nicht gleichgültig, in welcher Zeitschrift er publiziert. Das wirkt sich nicht nur auf sein Ansehen aus, sondern auch auf die Beförderungsmöglichkeit und so weiter und so fort

Die Verlage können ihre Kosten nicht mehr decken, wenn gleichzeitig mit dem Veröffentlichen eines Artikels auch alle weiteren Fassungen des Beitrags kostenlos eingesehen werden können. Bitte gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Es ist ja ein Schweizer Gesetz; die Bestimmung hätte sowieso nur Wirkung auf Schweizer Verlage. Dass die Schweizer Verlage hier eine negative Rolle spielen würden, darf man doch füglich infrage stellen. Darum ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Ansicht, dass man hier beim Bundesrat bleiben sollte und die positiven Dinge, die momentan in der Branche geschehen, im Gesetz nicht noch weiter regulieren sollte. Man sollte beim Bundesrat bleiben und auf ein generelles Zweitveröffentlichungsrecht verzichten.