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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2002-09-16

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie, dem Antrag der Minderheit Vermot zu folgen und Artikel 14 Absatz 2 zu streichen. Wenn Sie Artikel 14 aufmerksam durchlesen, dann merken Sie, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung schon relativ hoch sind. Vorausgesetzt wird, dass die Person, die sich einbürgern lassen will, in der Schweiz integriert ist, mit den Verhältnissen in der Schweiz und einer Landessprache vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit nicht gefährdet. Das sind die Kriterien, die in Artikel 14 Absatz 1 stehen. Nun hat die Kommission noch einen Absatz hinzugefügt - den wir eben nicht möchten -, wonach die Kantone darüber hinaus weitere Eignungsvoraussetzungen vorsehen können. Ich weiss nicht, was Sie sich darunter vorstellen können.

Ich habe hier einen "Beobachter"-Test, den ich mit Ihnen vielleicht einmal machen könnte, um zu zeigen, was für absurde Fragen den Leuten zum Teil gestellt werden: So wird z. B. gefragt, wo das Telldenkmal stehe. Man kann dann ankreuzen: in Bern auf dem Bundesplatz, in Altdorf im Kanton Uri oder in Bürglen, dem Geburtsort von Wilhelm Tell. Eine andere der gestellten Fragen lautet: Welches ist der grösste See, der vollständig auf Schweizer Boden liegt? Ich weiss nicht, ob Sie den Test alle bestehen würden. Die Antworten, die man ankreuzen könnte, lauten: Neuenburger See, Vierwaldstätter See oder Zürichsee. Was hat denn das damit zu tun, ob Leute fähig sind, in unserem Land zu leben und den staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen? Ich verzichte jetzt auf das Vortragen anderer Fragen, die auch noch gestellt werden. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob Sie die alle beantworten könnten. Wir hatten nämlich den interessanten Fall von Winterthur. Da gab es Leute, die für einen Sitz in der Stadtexekutive kandidierten, denen man die gleichen Fragen wie den Einbürgerungswilligen in Winterthur stellte, und sie konnten sie nicht beantworten. Ich weiss nicht, wie viele Fragen nicht beantwortet werden konnten, [PAGE 1160] aber sie hätten den Test nicht bestanden. Das sind doch wirklich Absurditäten.

Dem soll hier durch das Einfügen von Absatz 2 das gesetzliche Gütesiegel gegeben werden. Das hat doch keinen Sinn. Es ist schon genug, wenn das alles noch in Verordnungen der Kantone steht - Beispiele habe ich geschildert. Wir müssen die Kantone aber nicht praktisch noch auffordern, noch weitere Eignungsvoraussetzungen vorzusehen. Ich bitte Sie also inständig, auf diesen Absatz 2 zu verzichten.

Dann noch zum Antrag Hess Bernhard, zu Absatz 1 Buchstabe b, wonach die Leute eine Landessprache in Wort und Schrift beherrschen müssten. Hier ist wieder zu sagen: Dann müssten wir einige Schweizer - ich bin jetzt nicht so zynisch und sage: Kolleginnen und Kollegen - ausbürgern; "Pisa" lässt grüssen. Die Pisa-Studie hat bewiesen, dass es in der Schweiz - leider - viele Leute gibt, die keine Landessprache in Wort und Schrift beherrschen. Den einbürgerungswilligen Leuten will man das jetzt aber als Voraussetzung für die Einbürgerung vorschreiben. Die Kommissionsmehrheit hat ja schon vorgesehen, dass die Leute mit einer Landessprache vertraut sein müssen; das ist schon neu, das fügen wir schon ein. Mit einer Landessprache vertraut zu sein heisst, sich einigermassen in einer der Landessprachen zurechtzufinden; das genügt. Das noch in Wort und Schrift zu verlangen geht wirklich zu weit.

Ich bitte Sie, den Antrag Hess Bernhard abzulehnen und hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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