Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Das Bedürfnis, eine elektronische ID für alle Dienstleistungen zu schaffen, bei denen die Identität nachgewiesen werden muss, ist unbestritten. Natürliche Personen sollen sich sicher und bequem bei privaten und öffentlichen Online-Portalen registrieren und in der Folge anmelden können. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen dieses Geschäfts, zunächst im Nationalrat, aber dann auch bei uns in der Kommission für Rechtsfragen, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Erstellung einer E-ID eine Kernaufgabe des Staates ist oder ob sie auch Privaten übertragen werden kann. Handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe oder nicht? Auch die Bedeutung des Datenschutzes bei einer derart heiklen Angelegenheit ist in der Vernehmlassung von vielen unterstrichen worden. Im Nationalrat ist ein Rückweisungsantrag gescheitert, der verlangte, die E-ID sei als öffentliche Aufgabe zu definieren, die mittels Leistungsauftrag an Konzessionäre übertragen werden kann. Gleichzeitig sei eine unabhängige Aufsichtsbehörde zu installieren. Ich habe einen entsprechenden Antrag in der Kommission auch gestellt, aber bin dann gescheitert.
Der Vorschlag des Bundesrates, die Aufgabe nicht staatlich zu erfüllen, sondern Anbietern von elektronischen Identitätsdienstleistungen - Identity Providern oder IdP - zu übertragen, ist weiterhin umstritten. Sie haben die entsprechende Post vom Konsumentenschutz erhalten, Sie haben auch andere Post erhalten, ich denke an Asut, an ICT Switzerland. Ich kann mir vorstellen, dass eine unabhängige Aufsicht eine Brücke bauen kann. Es genügt nicht, die Aufsicht [PAGE 270] verwaltungsintern dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes zu übertragen. So gut das Informatiksteuerungsorgan auch ist, es fehlt eben an der Unabhängigkeit. Die Anbieterinnen müssen höchste Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der E-ID-Systeme sowie die Einhaltung des Datenschutzes und die Erfüllung weiterer Aufgaben, zum Beispiel mit Blick auf die Preisgestaltung, garantieren. Eine unabhängige Aufsicht kann meines Erachtens diese Bedenken relativieren. Ich könnte mir eben auch vorstellen, dass dann zum Beispiel der Edöb und auch der Preisüberwacher einer solchen Aufsichtsbehörde angehören.
Ich habe wie gesagt diese Idee aufgenommen und den Antrag gestellt, eine unabhängige Aufsichtskommission über die Anbieter von elektronischen Identitätsdienstleistungen einzusetzen. Der Bundesrat hat die Idee aufgenommen und Vorschläge unterbreitet, wie diese Aufsicht umgesetzt werden kann, und die Kommission ist dann diesem Konzept gefolgt. Ich habe deshalb darauf verzichtet, im Plenum nochmals eine Rückweisung zu verlangen. Sie haben gesehen, dass jetzt ein entsprechender Antrag Fetz vorliegt.
Ich persönlich bleibe dabei, dass ich Ihnen beantragen möchte, auf das Geschäft einzutreten. Wenn ich die Reaktionen auf unsere Beschlüsse zur Kenntnis nehme, sehe ich, dass die Bedenken noch nicht ausgeräumt sind; das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die Frage eines Referendums steht im Raum. Ich ersuche Sie, dem entgegenzuwirken, indem Sie vor allem auch den datenschutzrechtlichen Fragen Ihre Aufmerksamkeit schenken und jede Datenweitergabe und -nutzung einschränken. Ein entsprechender Antrag liegt bei Artikel 16 vor. Ich weiss, man kann sagen, das sei eher etwas für das Datenschutzgesetz. Es ist schon klar, dass es nach Datenschutzgesetz so ist, aber es ist sinnvoll, es hier noch einmal explizit zu erwähnen.
Der Entscheid war ja knapp. Es war ein Stichentscheid des Präsidenten, der meinem Antrag zum Obsiegen verholfen hat. Aber ich bitte Sie eindringlich, hier auch referendumspolitische Überlegungen anzustellen, der Mehrheit zu folgen und insgesamt auf die Vorlage einzutreten.