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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-16

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorerst eine persönliche Bemerkung: Diese Bürgerrechtsvorlage liegt nicht nur mir, sondern dem ganzen Bundesrat am Herzen. Eine zeitgerechte Einbürgerungsregelung würde unserem Land gut anstehen. Dass wir einerseits die Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger fördern und fordern, das ist ja heute unbestritten, und das freut mich. Dass wir aber andererseits diesen Menschen, die sich an unsere Regeln halten und unsere Sprache sprechen, die mit uns aufgewachsen sind und in unsere Gesellschaft gehören, nur unter erschwerten Bedingungen unseren roten Pass erteilen möchten, ist eine widersprüchliche Politik. Aus Zeitgründen war es nicht möglich, die Vorlage in der Sommersession durchzuberaten. Ich habe dies sehr bedauert, und umso mehr hoffe ich, dass Sie heute auf diese Vorlage eintreten und dass die Beratung in dieser Session abgeschlossen werden kann.

Ein paar grundsätzliche Überlegungen: Im letzten Jahr wurden rund 30 000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Davon stammen gut drei Viertel aus europäischen Ländern. In den letzten Jahren haben verschiedene Kantone ihr Einbürgerungsverfahren vereinfacht und teilweise auch Erleichterungen für ausländische Jugendliche eingeführt. Das ist sehr erfreulich, genügt aber nicht auf dem Weg zu einem besseren Einbürgerungsrecht. Es braucht bundesrechtliche Regeln, welche die Kantone in ihren diesbezüglichen Bemühungen unterstützen und wenigstens in Teilbereichen zu einer gewissen Rechtsvereinheitlichung führen.

Wer seit vielen Jahren in der Schweiz lebt, hier integriert ist und sich an unsere Rechtsordnung hält, soll das Schweizer Bürgerrecht auf einfacherem Wege und schneller erwerben können. Weder die Gemeinde noch ein Kanton oder der Bund können irgendein Interesse daran haben, asoziale oder kriminelle Ausländerinnen und Ausländer einzubürgern. Darin sind wir uns wohl alle einig. Deshalb ist die Beachtung und Einhaltung unserer Rechtsordnung eine Grundvoraussetzung für die Einbürgerung. Das Bürgerrecht ist Grundlage für Rechte wie das uneingeschränkte Recht auf Aufenthalt und bildet die Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte. Es widerspiegelt die grundlegende rechtliche Bindung einer Bürgerin oder eines Bürgers zum Staat. Es soll auch Anreiz sein, sich in unserem Land zu engagieren, einzumischen und Verantwortung zu übernehmen. Es liegt auch im Interesse der Schweiz, wenn die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche seit längerer Zeit hier leben, bestens integriert sind und wie wir Steuern zahlen, den roten Pass nach einer vernünftigen Zeit erhalten. Wir haben mit gut 2 Prozent pro Jahr eine der niedrigsten Einbürgerungsquoten in Europa.

Das ist sicher auch auf die langen Wohnsitzfristen, die komplizierten Verfahren und die oft sehr hohen kantonalen und kommunalen Gebühren zurückzuführen. Diese Hürden sind hoch, zum Teil zu hoch. Viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben das Gefühl, man wolle zwar ihre Arbeitskraft, nicht jedoch ihre soziale und rechtliche Integration. Machen sich jene, die gegen die Einbürgerungsvorlage eintreten, auch solche Gedanken, wie das von den Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz verstanden werden kann?

Ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass offenbar die Mehrheit von Ihnen all diesen Überlegungen gefolgt ist und die Revision in ihren Grundzügen gut aufgenommen worden ist. Andererseits habe ich aber leider auch feststellen müssen, dass das Thema Einbürgerung immer wieder dazu missbraucht wird, um Emotionen zu wecken und bei der Bevölkerung unbegründete Ängste zu schüren. Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik dürfen nicht in unzulässiger Art und Weise miteinander vermischt werden. So ist es z. B. schlicht falsch zu behaupten, die vorgeschlagenen Einbürgerungserleichterungen würden nur dazu dienen, den Ausländeranteil künstlich zu senken. Wir sehen das eben gerade anders. Der Ausländeranteil der Schweiz ist gerade deshalb so hoch, weil viele Ausländer quasi nur noch auf dem Papier Ausländer sind und sich von Schweizern kaum unterscheiden. In Ländern mit liberaleren Einbürgerungsregelungen sind solche Menschen schon längstens eingebürgert.

Auch der Umstand, dass mit unserem Bürgerrecht besonders intensive demokratische Mitwirkungsrechte verbunden sind, ist kein Grund für besonders restriktive Einbürgerungsregeln - im Gegenteil: In einem Staat mit weitgehenden demokratischen Mitwirkungsrechten besteht ein erhöhtes Bedürfnis, sozial integrierte ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger auch rechtlich zu integrieren. Es ist ein natürlicher Prozess, dass sich solche Menschen auch stärker für unser Land engagieren, wenn dieses zum eigenen wird.

Warum braucht es nun diese Vorlage? Was dem Bundesrat am meisten unter den Nägeln brennt, ist zweifellos die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Seit längerer Zeit schon engagieren sich auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier für eine erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation.

1983 und 1994 wurden zwei ähnliche Vorlagen in Volksabstimmungen abgelehnt. Trotz des negativen Abstimmungsergebnisses ist seit 1994 aber doch eine positive Entwicklung festzustellen. Nahezu alle Kantone, in denen die Vorlage damals angenommen wurde, haben in der Zwischenzeit auf kantonaler Stufe gewisse Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche der zweiten [PAGE 1156] Generation eingeführt. Wir wollen, dass ausländische Jugendliche in der ganzen Schweiz unter einheitlichen Bedingungen in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können. Die betroffenen jungen Menschen sind bei uns aufgewachsen und haben eine wesentlich nähere Beziehung zur Schweiz als zu ihrem Heimatland. Es ist also auch im Interesse von uns und im Interesse unseres Landes, wenn wir diesen Jugendlichen die Einbürgerung erleichtern. Es ist auch erfreulich, dass diese Einbürgerungserleichterungen im Vernehmlassungsverfahren auf grosse Zustimmung gestossen sind.

Für die Einführung einer erleichterten Einbürgerung ausländischer Jugendlicher braucht es nicht nur eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes, es braucht auch eine Änderung der Bundesverfassung. Indem neben der Bundesverfassungs- auch bereits die Gesetzesvorlage in der Botschaft enthalten ist, weiss der Stimmbürger schon im Zeitpunkt der Abstimmung über die Verfassungsvorlage, wie die spätere Regelung im Bürgerrechtsgesetz aussehen wird. Dadurch wird volle Transparenz geschaffen.

Ein weiteres Thema der Revision ist der Erwerb des Bürgerrechtes mit der Geburt in der Schweiz für Personen der dritten Generation. Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind noch viel mehr mit der Schweiz verbunden; sie werden noch weniger als ihre Eltern das Bedürfnis haben, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Der für diese Personen automatische Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit stellt nicht ein "ius soli" dar, wie es beispielsweise in den Vereinigten Staaten existiert. Wir wollen nicht, dass alleine schon die Geburt in unserem Lande zum automatischen Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes führt. Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes bei Geburt soll möglich sein, wenn eben bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Vorteil einer solchen Lösung, der Verleihung der Staatsangehörigkeit mit der Geburt, liegt darin, dass die betroffenen Personen bereits im Bewusstsein, Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger zu sein, in unserem Land aufwachsen können. Das ist sinnvoll, sind doch die betroffenen Personen dann noch intensiver mit unserem Land verbunden. Der Identitätsbildungsprozess entwickelt sich so wie bei den Schweizer Kindern auch. Wer als Schweizer aufwächst, ist im Verhältnis zur Schweiz, zu seinem Land, doch anders, als wenn er sich zuerst darum bemühen muss, überhaupt zu diesem Land gehören zu dürfen. In der Vernehmlassung hat der Grundsatz, dass das Schweizer Bürgerrecht unter den genannten Bedingungen mit der Geburt erworben wird, erfreulicherweise eine breite Zustimmung gefunden, auch bei den Kantonen und auch bei zahlreichen anderen Vernehmlassungsteilnehmern. Allerdings wurden über die Art und Weise, wie der Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes bei der Geburt in der Schweiz erfolgen soll, differenzierte Meinungen geäussert. Die Meinungen gingen da zum Teil sehr auseinander. Ich werde darauf in der Detailberatung zurückkommen.

In der Eintretensdebatte in der Sommersession wurde von Herrn Joder der Antrag gestellt, die verschiedenen Vorlagen zu vereinen, sodass der Bundesrat dem Parlament letztlich nur noch je eine Verfassungs- und Gesetzesvorlage unterbreiten könnte. Mich hat dieser Antrag eigentlich erstaunt. Man kann mit guten Gründen die erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation befürworten, bezüglich einer weiter gehenden Erleichterung für die dritte Generation jedoch skeptisch sein. Genau diese Unterscheidung macht die SVP, die den Vorschlägen betreffend die zweite Generation wenigstens in Teilbereichen positiv gegenübersteht, weitere Erleichterungen für die dritte Generation jedoch strikte ablehnt.

Muss ich Ihren Antrag für eine einzige Vorlage so interpretieren, dass Sie damit auch zeigen wollen, dass Sie doch nicht so an Einbürgerungserleichterungen für die zweite Generation interessiert sind?

Schliesslich wird auch die Frage gestellt, inwieweit eine Abstimmungsvorlage in verschiedene Teilbereiche aufgeteilt werden soll und vor allem aufgeteilt werden darf.

Herr Joder, Sie haben gesagt, der Inhalt dieser Bürgerrechtsrevision sei die erleichterte Einbürgerung. Das ist so jedoch nicht richtig. Es geht bei den beiden Verfassungsvorlagen nur bei den Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation um eine erleichterte Einbürgerung. Bei der dritten Generation geht es in der Vorlage des Bundesrates nicht um eine Einbürgerung, sondern um die Frage des Erwerbs des Schweizer Bürgerrechtes bereits bei der Geburt. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Im ersten Fall wird ein Einbürgerungsverfahren mit einer Eignungsprüfung durchgeführt. Im zweiten Fall erfolgt der Bürgerrechtserwerb unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Der Grundsatz der Einheit der Materie wird somit durch diese beiden Verfassungsvorlagen nicht verletzt. Hätten wir die beiden Verfassungsvorlagen zusammengelegt, wäre sicher von anderer Seite der Vorwurf gekommen, wir würden dem Bürger die Katze im Sack verkaufen und die Gelegenheit benützen, zusammen mit der erleichterten Einbürgerung für ausländische Jugendliche der zweiten Generation auch gleich noch für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation den Bürgerrechtserwerb bei der Geburt einzuführen.

Hätten wir zu den beiden Verfassungsvorlagen betreffend die zweite und die dritte Generation nicht auch gleichzeitig die zwei Gesetzesvorlagen ausgearbeitet, hätte man uns mangelnde Transparenz vorwerfen können. Der Stimmbürger hätte dann nicht gewusst, wie die spätere Gesetzgebung aussehen würde. Gerade beim Thema Einbürgerungen, das stark mit Emotionen verbunden ist, wollen wir das nicht. Wir wollen Transparenz. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen genau wissen, worüber sie abstimmen. Als Folge der Zweiteilung der Verfassungsvorlage ist es somit logisch, dass es auch zwei darauf beruhende Gesetzesvorlagen geben muss. Alles andere wäre in diesem Fall gar nicht möglich.

Dass es eine separate dritte Gesetzesvorlage gibt, ist auch einfach zu erklären. Darin sind alle Bestimmungen enthalten, welche keine vorgängige Revision der Bundesverfassung bedingen. Wenn beispielsweise beide Verfassungsvorlagen abgelehnt werden sollten - was ich natürlich nicht hoffe -, würden die beiden damit verbundenen Gesetzesvorlagen gegenstandslos. Nur die dritte Gesetzesvorlage würde aufrechterhalten; gegen sie könnte dann auch das Referendum ergriffen werden.

Zu einem weiteren Punkt der Revision, zu den Verfahrensvereinfachungen bei der ordentlichen Einbürgerung: Das heutige Verfahren der ordentlichen Einbürgerung ist zu kompliziert und führt zu Doppelspurigkeiten zwischen Bund und Kantonen. Der Bund möchte sich deshalb auf ein blosses Zustimmungsrecht beschränken. Dadurch wird das Verfahren gestrafft, und es wird - genauso gut wie heute - verhindert, dass Ausländerinnen und Ausländer, welche die schweizerische Rechtsordnung missachten oder die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, eingebürgert werden können.

Ein ganz zentrales Thema der Revision ist sicher auch die Beschwerdemöglichkeit gegen Ablehnungen von Einbürgerungen durch die Gemeinde. Hier haben Sie bereits die entsprechenden Gesetzesänderungen angenommen; sie sind identisch mit dem, was der Bundesrat in seinem Entwurf vorlegt.

Ein weiteres Element ist die Reduktion der Wohnsitzfristen. Im internationalen Vergleich haben wir eine sehr lange Wohnsitzfrist. Ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung kann nur stellen, wer seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz wohnt. Diese Frist soll nun nach Auffassung des Bundesrates auf acht Jahre herabgesetzt werden. Auch die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen sollen neu höchstens nur noch drei Jahre betragen dürfen. Damit wollen wir der erhöhten Mobilität in unserem Lande auch verstärkt Rechnung tragen.

Ebenfalls dringend reformbedürftig und deshalb auch Gegenstand der Revision sind die Gebühren. Das Ziel ist, vernünftige Einbürgerungsgebühren einzuführen. Es gibt nämlich auch heute noch Kantone und Gemeinden, in denen Einbürgerungswillige ausserordentlich hohe Summen bezahlen müssen - ja sich quasi in das Bürgerrecht einkaufen müssen. [PAGE 1157] Das ist stossend und lässt sich nur dadurch korrigieren, dass Kantone und Gemeinden für Einbürgerungen inskünftig nur noch kostendeckende Gebühren verlangen dürfen.

Wir bewegen uns bei der Revision der Bürgerrechtsregelung in einem sehr sensiblen politischen Umfeld. Die meisten Änderungen, welche die Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern betreffen, sind jeweils stark umstritten, ob dies nun das allgemeine Ausländerrecht, das Asylrecht oder das Bürgerrecht betrifft. Das haben die letzten Jahre gezeigt. Die Zeit ist aber reif. Wagen wir den Schritt zu einer liberalen, fairen Einbürgerungspolitik. Die Vorlage ist auf die Migrationspolitik des Bundesrates abgestimmt und soll auch ein Zeichen unserer Ausländerpolitik sein - ein Zeichen, dass wir jene ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, welche sich in unserem Land gut eingelebt und integriert haben, auch als Teil unserer Gesellschaft ansehen.

Was gewinnen wir, wenn wir Menschen, die in unserem Land integriert sind, weiterhin hohe Hürden in den Weg stellen, wenn sie Schweizer werden wollen? Wir gewinnen gar nichts, aber wir verlieren sehr viel. Es wäre bedauerlich, wenn wir es nicht schaffen würden, gewisse Leitplanken zu setzen, die es einbürgerungswilligen Menschen ermöglichen, das Schweizer Bürgerrecht auf etwas einfachere Weise als heute zu erwerben.

Deshalb möchte ich noch ein paar Fragen aufwerfen: Ist es richtig, wenn Ausländerinnen und Ausländer - in vielen Fällen - zwölf Jahre warten müssen, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können? Ist es angebracht, wenn diese Menschen - auch diejenigen unter ihnen, die bereits bestens integriert sind - noch langwierige Verfahren über sich ergehen lassen und sich zum Teil sozusagen einkaufen müssen? Ist es mit unseren Grundwerten vereinbar, dass die Einbürgerung dieser Menschen nach heutigem Recht von Kantonen und Gemeinden ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann und dass sich die betroffene Person nicht einmal dagegen wehren kann? Ist es zeitgemäss, dass es allein von der Regelung des Wohnkantons oder der Gemeinde abhängt, ob ausländische Jugendliche der zweiten Generation erleichtert eingebürgert werden können oder nicht? Verstehen Sie im Fall der Ablehnung des Gesuches den Frust und die Enttäuschung all dieser Menschen, welche schon seit vielen Jahren bei uns leben, sich mit unseren Werten identifizieren und sich in vielen Fällen kaum von gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern unterscheiden?

Nutzen wir doch das Potenzial dieser Leute. Verdrängen wir sie nicht auf die Zuschauerplätze, um uns dann scheinheilig darüber zu wundern, dass sie nicht aktiv mitspielen und dass Einzelne von ihnen sogar ins Abseits geraten. Ich erinnere daran, dass auch die bei uns lebenden und integrierten, jedoch noch nicht eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer einen wichtigen Beitrag für die Sicherung unseres Wohlstandes leisten, indem sie beispielsweise mithelfen, unser System der sozialen Sicherheit zu finanzieren. Sie sehen also: Es gibt viele gute Gründe für diese Revision der Bürgerrechtsregelung. Sie ist eine Chance auf dem Weg zu einer weltoffenen, dynamischen Schweiz, welche Veränderungen positiv gegenübersteht. Ich wünsche mir deshalb, dass auch Sie diese Revision der Bürgerrechtsregelung tatkräftig unterstützen. In der Zukunft können wir uns über das freuen, was wir heute mitgestalten.

Ich möchte zum Schluss auf das chinesische Sprichwort zurückkommen, das Frau Hubmann in der Eintretensdebatte zitiert hat: Wenn der Wind bläst, verkriechen sich die einen in die Häuser, andere aber bauen Windmühlen. Ich zähle mich zu jenen, die Windmühlen bauen und den Wind nicht fürchten.

Ich bitte Sie, sich für ein zeitgemässes Einbürgerungsrecht zu engagieren und auf diese verschiedenen Vorlagen einzutreten.