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preparatory:AB 245568

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-04

Wortprotokoll

Die Initiative verlangt die Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister in der Schweiz. Unsere Kommission gab der Initiative in der ersten Phase, am 3. November 2016, mit 18 zu 7 Stimmen Folge. Die RK-SR beschloss dann an ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2017 einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Sie wollte den Bericht des Bundesrates zum Postulat Candinas 12.3957, "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben", abwarten, bevor sie das weitere Vorgehen betreffend die Vernetzung der Betreibungsregister festlegte. Dieser Bericht liegt in der Zwischenzeit vor. Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2019 die von Nationalrat Hess Erich eingereichte parlamentarische Initiative ein zweites Mal vorgeprüft und hält am ursprünglichen Beschluss nicht fest. Unsere Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission ist mit dem Initianten einig, dass Betreibungsauskünfte in der heutigen Zeit eine immer grössere Bedeutung erhalten, gilt es doch immer wieder abzuschätzen, wie zahlungskräftig zum Beispiel potenzielle Mieter sind. Überhaupt bejaht die Kommission nach wie vor einen Handlungsbedarf. Die heutige Situation, in welcher Betreibungsauskünfte auf den entsprechenden Betreibungskreis beschränkt sind, ist unbefriedigend. Bei einem Umzug des Schuldners beispielsweise werden die Betreibungsdaten nicht in das Betreibungsregister des neuen Wohnortes transferiert, weshalb Auskünfte über Betreibungen keine Vollständigkeit der Informationen gewährleisten.

Die Kommission beurteilt aber das weitere Vorgehen auf dem Weg der parlamentarischen Initiative nicht mehr als zweckmässig. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Candinas 12.3957, "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben", hat ergeben, dass es aufgrund der Komplexität der Materie keinen einfachen Lösungsansatz gibt. Insbesondere würde die geforderte Vernetzung aller Betreibungsregister Jahre dauern und hohe Kosten verursachen. Hingegen seien verschiedene weitere Massnahmen denkbar, mit denen die Situation gegenüber heute verbessert werden könnte; sie werden im erwähnten Bericht des Bundesrates näher ausgeführt. Dabei geht es zum Beispiel um einen Abgleich der Gläubigerdaten mit den Einwohnerdaten, um eine präzise Identifikation der Schuldner anhand eines unveränderlichen Identifikators, zum Beispiel künftig mit einer E-ID, oder um eine bessere Information bestimmter Branchenzweige wie eben der Immobilienvermieter.

Eine Minderheit der Kommission verweist auf Fälle, in welchen Schuldner die fehlende Vernetzung der Betreibungsregister missbrauchten und so das Gewerbe vor grosse Schwierigkeiten stellten. Der Gläubigerschutz sei ein äusserst wichtiges Gut, und das bestehende System erschwere den Zugang zu verlässlicher Information. Die Kommissionsminderheit beantragt deshalb, der Initiative Folge zu geben.

Die Mehrheit der Kommission sieht den Bundesrat ganz klar in der Pflicht, dem auch im Bericht zum Postulat "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben" aufgezeigten Handlungsbedarf jetzt entschlossen und zeitnah zu begegnen.

Gleichzeitig bittet Sie die Mehrheit der RK-NR, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.