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Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-05

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05

Wortprotokoll

Wir sind beim Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) in der Differenzbereinigung. Der Ständerat ist Erstrat, der Nationalrat hat das Geschäft am 7. Mai 2019 beraten. Er ist ebenfalls dem Entwurf des Bundesrates gefolgt, hat aber eine Differenz geschaffen, wobei es sich um eine Koordinationsbestimmung handelt.

Warum ist diese Koordinationsbestimmung nötig, und wie sieht sie konkret aus? Das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung hat eine Änderung im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zur Folge. Inzwischen ist ja die Volksabstimmung erfolgt und positiv verlaufen. Sowohl die vorliegende Revision wie auch die Steuerreform und die AHV-Finanzierung berühren identische Artikel, und darum ist eben diese Koordinationsbestimmung erforderlich. Sie ist zwar nur formeller Art. Die Formulierung von Artikel 23a muss jedoch an die neue Systematik, die mit der Revision des Filag vorgesehen ist, adressiert werden und geht damit schon über eine rein grammatikalische Anpassung hinaus.

Konkret berührt die Koordinationsbestimmung zwei Artikel. Der geltende zweite Satz in Artikel 3 Absatz 3 zur Berechnung des Ressourcenpotenzials muss in zwei Sätze umformuliert werden. Sie sehen das im Detail auf der Fahne. In Artikel 23a Absatz 4 Filag, der Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, muss der Verweis auf den heute geltenden Artikel 6 Absatz 3 angepasst werden, da dieser durch die Revision des Filag aufgehoben wird. Zudem wird durch die Revision des Filag vom Konzept eines Mindestausstattungsziels zu einer garantierten Mindestausstattung übergegangen. Deshalb muss angefügt werden, dass die Ergänzungsbeiträge nicht Bestandteil dieser Mindestausstattung sind.

Diese Koordinationsbestimmung ist auch mit der Redaktionskommission so abgesprochen und in die Fahne aufgenommen worden. Die Kommission hat sie so akzeptiert und ist dem Antrag gefolgt.

Ich empfehle Ihnen, das hier auch zu tun und sich diesem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen, damit wir dieses Geschäft unter Dach und Fach bringen können.