preparatory:AB 245587
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Wir haben eine, das kann man wohl schon sagen, unerfreuliche Vorlage vor uns. Aber das ist ja in diesem Kontext nicht das erste Mal der Fall. Ich möchte noch den Kontext mit dem nächsten Geschäft, dem öffentlichen Beschaffungswesen, herstellen: In beiden Geschäften haben wir bei unserer internen Gesetzgebung einen starken internationalen Bezug. Im Falle des Beschaffungswesens ist es die Welthandelsordnung, in die wir eingebunden sind. Es stellt sich die Frage, wie autonom die Schweiz in diesem Rahmen eine Gesetzgebung machen kann.
Im Falle der Empfehlungen des Globalen Forums, über die wir jetzt sprechen, haben wir die Situation, dass erheblicher internationaler Druck in Richtung einer Änderung der schweizerischen Gesetzgebung besteht, in diesem Falle in Richtung einer Gesetzgebung, die etwa 55[NB]000 Schweizer Unternehmungen, vor allem kleine Unternehmungen, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, betrifft und die sie zwingt, ihre Struktur zu ändern. Konkret gesagt: Das Resultat wird sein, dass die heute bestehenden Inhaberaktien abgeschafft werden und, aus Überlegungen, auf die ich noch kommen werde, nur noch ein System mit Namenaktien zugelassen wird.
Eine solche internationale Drucksituation haben wir schon bei verschiedenen Geschäften erlebt. Wir haben die Vorlage heute durchzuberaten. Ihre Kommission hat das an zwei Sitzungen gemacht. Ungewöhnlich an diesem Geschäft ist etwas anderes. Ich habe Ihnen gestern ein Papier austeilen lassen: Mit Datum vom 28. Mai dieses Jahres habe ich als Kommissionspräsident ein sechsseitiges Papier des Eidgenössischen Finanzdepartementes bekommen, vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Verwaltung Vorschläge zur Gesetzgebung unterbreitet, im Gegenteil: Das ist erwünscht. Gerade in diesem Fall haben wir eine zweite Sitzung anberaumt, um mithilfe der Verwaltung gängige Lösungen zu finden. Auf ungewöhnliche Weise, um nicht zu sagen überfallartig, ist dieses Papier erschienen. Ich bin jetzt zwölf Jahre in diesem Haus und kann mich an keinen Fall erinnern, in dem die Verwaltung im Nachhinein, nach Beendigung der Kommissionsberatungen, an eine Kommission gelangt ist, um Mehrheits- und zum Teil Minderheitsanträge abzuändern. Inhaltlich mag das verständlich sein, formal ist das für mich untragbar.
Die Situation ist die - Sie haben es im Papier gesehen, das ich Ihnen gestern habe austeilen lassen, um für die heutige Debatte Transparenz zu schaffen -, dass Bezug genommen wird auf einen Besuch des Global-Forum-Prüfungsteams in der Schweiz vom 13. bis 17. Mai dieses Jahres. Offenbar ist dieser Besuch den Vertretern des Staatssekretariates gehörig in die Knochen gefahren. Jedenfalls haben Sie jetzt ein Papier vorliegen, in dem nicht nur Vorschläge stehen, sondern in dem auch steht, dass das Finanzdepartement seit dem Ende der Kommissionsberatung seine Meinung geändert habe, und zwar nicht einfach in untergeordneten Fragen, sondern grundstürzend!
In dieser Situation müsste man eigentlich das Geschäft zurücknehmen, eine Kommissionssitzung einberufen und das Ganze noch einmal beraten. Das war uns aber nicht möglich, weil das gleiche Finanzdepartement darauf beharrt, dass in dieser Session nicht nur das Geschäft behandelt, sondern die ganze Differenzbereinigung erledigt werden muss, dies ebenfalls auf Druck des Global Forum hin, damit - auch mit dem Risiko eines Referendums - die Änderungen auf den 1.[NB]Januar 2020 in Kraft treten können.
In dieser Situation nehme ich an, dass der Ratspräsident nicht bereit ist, hier drin einfach eine Kommissionssitzung durchzuführen - und ich auch nicht. Es gibt nur ein Einziges, was wir tun können. Sie haben vor sich die Einzelanträge Noser, die alle die Forderungen des Global Forum aufnehmen, und die Anträge der Mehrheit, die der Kommissionspräsident hier vertritt. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie überall der Mehrheit folgen, auch wenn Sie nicht unbedingt deren Meinung sind oder eher der Meinung sind, wir sollten vielleicht dem Global Forum noch zusätzlich nachgeben - einfach nur deshalb, damit eine Differenz geschaffen wird. Dann kann am Donnerstag dieser Woche die WAK-NR, am Dienstag der nächsten Woche der Nationalrat, nachher die WAK-SR und nächste Woche noch einmal der Ständerat die Frage beraten; und zwar nicht überfallartig, sondern in einer ordentlichen parlamentarischen Beratung, wie wir sie in diesem Hause gewöhnt sind.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen das nicht ersparen kann, aber ich glaube, es sollte heute keine allzu grossen Verzögerungen in der Behandlung der Vorlage geben. Ich komme auf einzelne Punkte zurück.
Worum geht es? Am 26. Juli 2016 hat das sogenannte Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht. Das ist Ihnen bekannt. In diesem Bericht sind auch neue Empfehlungen enthalten betreffend die Transparenz von juristischen Personen. Insbesondere sehen diese Empfehlungen vor, dass künftig Inhaberaktien nur noch ausnahmsweise zulässig sein sollen, wenn eine Gesellschaft an der Börse kotiert ist oder wenn die Inhaberaktien als sogenannte Bucheffekten ausgestaltet werden. Das heisst also, die heute bestehenden Inhaberaktien - es sind 55[NB]000 Gesellschaften in der Schweiz, die Inhaberaktien kennen - müssen ihre Struktur anpassen und die Aktien in Namenaktien umwandeln. Wenn dies nicht passiert, sieht die Vorlage des Bundesrates, die auf diesen Empfehlungen beruht, dann auch ein Sanktionssystem vor. Die Verletzung der Pflicht, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden und das Aktienbuch und das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, wird unter Strafe gestellt. Dann enthält die Vorlage zusätzlich Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen, die Partei- und Prozessfähigkeit der verschiedenen Parteien und den Umgang mit gestohlenen Daten.
Die Vorlage ist vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Vernehmlassung ist gelinde gesagt kritisch ausgefallen. Die Kantone haben sich grundsätzlich positiv geäussert, aber die Mehrheit der Vernehmlasser hat die Vorlage negativ beurteilt. Der Bundesrat hat dann in seiner Botschaft, die Ihnen vorliegt, dennoch an seinen Hauptpunkten festgehalten, insbesondere am Hauptpunkt der Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und am Sanktionssystem für Pflichtverletzungen.
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Schweiz, wenn diese Massnahme nicht ergriffen würde, in der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum, die Ende 2018 begonnen hat, Gefahr liefe, eine ungenügende Gesamtnote zu erhalten. Dies hätte nicht nur einen beträchtlichen [PAGE 292] Reputationsschaden zur Folge, die Schweiz würde auch Gefahr laufen, von anderen Staaten auf eine Liste nichtkooperierender Staaten gesetzt zu werden. Das Finanzdepartement hat im Weiteren in Aussicht gestellt, eine Anleitung für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien beziehungsweise deren Ausgestaltung als Bucheffekten zu publizieren und für die 55[NB]000 Gesellschaften diese quasi erzwungene Strukturänderung möglichst - möglichst! - unbürokratisch und verträglich zu gestalten.
Der Nationalrat hat das umstrittene Geschäft am 20. März dieses Jahres behandelt. Der Nationalrat lehnt den Vorschlag des Global Forum und des Bundesrates ab, Inhaberaktien zwingend in Namenaktien umzuwandeln. Der Nationalrat hält an den Inhaberaktien integral fest. Inhaberaktien sollen nicht in Namenaktien umgewandelt werden. Anders als der Bundesrat will der Nationalrat bei bestehenden Inhaberaktien diese weiterbestehen lassen. Bei Gesellschaften, die neu gegründet werden, wäre aber auch in der Fassung des Nationalrates die Inhaberaktie nicht mehr zulässig.
Das System, das der Nationalrat entgegen dem Bundesrat vorschlägt, nennt sich Grandfathering. Dieser Vorschlag ist vom Nationalrat mit 101 zu 87 Stimmen relativ knapp angenommen worden. Das Grandfathering sieht vor, dass wir eine Rechtsänderung machen, dass wir die Rechtsänderung aber für bestehende Gesellschaften nicht machen. Die bestehenden 55[NB]000 Gesellschaften könnten die Inhaberaktien beibehalten.
Ihre Kommission hat sich in zwei Sitzungen mit der Vorlage befasst. Sie hat sich in folgender Reihenfolge dann zu Entscheiden durchgerungen: Zum Ersten hat sich Ihre Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten entschieden. Es wäre auch möglich gewesen, auf die Vorlage gar nicht einzutreten, wenn man sie eben global ablehnen möchte. Ihre Kommission ist fast einstimmig eingetreten. Zum Zweiten hat Ihre Kommission auch beschlossen, und zwar auch sehr klar, nämlich mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, wonach Inhaberaktien künftig nur noch zulässig sein sollen, wenn sie als sogenannte Bucheffekten ausgestaltet sind oder wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat. Im Gegensatz zum Nationalrat hat sich also Ihre fast einstimmige Kommission dafür ausgesprochen, dass kein Grandfathering eingeführt wird, dass also die zwingende Aufhebung der Inhaberaktien auch für bestehende Gesellschaften gelten soll.
Ihre Kommission hat im Weiteren dann - ich würde es mal so sagen - einen Kompromissvorschlag erarbeitet, um diese Übergangsphase für die betroffenen Gesellschaften und die Aktionärinnen und Aktionäre, die vor allem KMU sind, erträglich zu gestalten. Ihre Kommission möchte, dass die Frist, nach welcher Inhaberaktien automatisch in Namenaktien umgewandelt werden, von 18 Monaten auf zwei Jahre erstreckt wird. Im Weiteren hat Ihre Kommission entschieden, dass dann, wenn eine Umwandlung stattfindet und einer Meldepflicht nicht nachgekommen wird, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes bei der Aktiengesellschaft und nicht bei einem Gericht beantragt werden kann oder muss, dass eine Vernichtung der Aktien stattfindet. Hier möchte die Mehrheit Ihrer Kommission den Gang vor das Gericht vermeiden und eine gesellschaftsinterne Lösung vorschlagen. Das wird dann mit den Anträgen Noser und mit den Empfehlungen des Global Forum zur Diskussion gestellt.
Ihre Kommission hat ferner knapp, mit 6 zu 5 Stimmen bei[NB]1 Enthaltung, entschieden, dass die Aktiengesellschaften die Menge der nichtig gewordenen Aktien, also der nichtig gewordenen Inhaberaktien, während zehn Jahren in ihrem Bestand zu halten haben. Ein Aktionär, eine Aktionärin, die ohne eigenes Verschulden Aktien hat oder hatte, die nichtig geworden sind, soll die Möglichkeit haben, wenn[NB]sie[NB]die[NB]Aktionärseigenschaften nachweist, während dieser Zeit von der Gesellschaft die Aktien zurückzufordern, und zwar, wohlverstanden, nicht als Inhaberaktien - diese sind nichtig -, aber als Namenaktien, die ja den gleichen Wert darstellen.
Ihre Kommission hat schliesslich in der Gesamtabstimmung die Vorlage mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Beim zweiten, gleichzeitig traktandierten Geschäft, dem Steueramtshilfegesetz, hat sie beschlossen, Ihnen Nichteintreten zu beantragen, weil mit der Behandlung des Geschäfts, über das wir jetzt sprechen, insbesondere mit den Übergangsbestimmungen, die entsprechenden Bestimmungen des Steueramtshilfegesetzes obsolet werden.
Zusammenfassend bitte ich Sie, in der Detailberatung durchaus eine Debatte zu führen, aber überall der Mehrheit zu folgen, und sei es nur deshalb, um wieder ein ordentliches parlamentarisches Verfahren zu gewährleisten. So ermöglichen wir es dem Schwesterrat, aber auch unserer Kommission, trotz der enormen zeitlichen Dringlichkeit die entsprechenden Vorschläge ernsthaft zu beraten und dann nächste Woche im Falle einer Differenz wieder an Sie zu gelangen.