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Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: Gestern durften wir wegen des Agur-Kompromisses im Urheberrecht nicht anders stimmen, so wurde uns gedroht. Heute werden wir beim Gatt/WTO-Beschaffungsrecht auch nicht anders stimmen können, weil wir eben diese staatsvertraglichen Themen haben. Jetzt sagt uns das Global Forum, dessen Delegation uns im Mai besucht hat, dass wir eigentlich als Parlament diesbezüglich auch keine andere Wahl hätten. Insofern können wir für die Zukunft unsere Sessionszeiten [PAGE 294] kürzen, wenn wir uns in diesem Korsett befinden, denn wir haben ja gar keinen Handlungsspielraum mehr.

Ich habe aber eine andere Haltung als beispielsweise Kollege Noser, der sagt, dass das Parlament diese Situation des Zeitdrucks verursacht habe. Da bin ich anderer Meinung. Es ist Aufgabe des Bundesrates, dem Parlament Vorlagen rechtzeitig vorzulegen, damit das Parlament die notwendige Zeit hat, diese zu beraten. Wenn das Parlament dann anders entscheidet, ist das der Entscheid des Parlamentes. Aber die Verantwortung zur Führung von Vorlagen in der Art und Weise, dass das Parlament diese rechtzeitig und innert einer geordneten Frist beraten kann, liegt allein beim Bundesrat. Deshalb weise ich die Aussage von Kollege Noser schroff zurück. Es ist nicht das Parlament, das jetzt diesen Zeitdruck verursacht hat, dass wir innerhalb von zwei Quartalen quasi durch die Beratung in zwei Räten, durch die Differenzbereinigungsverfahren gehen müssen. Man weiss schon länger, dass es diese Fünfjahresfrist gibt. Das ist ein Vorwurf, den ich leider an den Bundesrat zurückweisen muss. Ich glaube, die entsprechende Verantwortung liegt bei ihm.

Zum anderen Teil: Wir haben in der Kommission im Unterschied zum Nationalrat, das muss man der Mehrheit auch zugestehen, den Versuch unternommen, innerhalb des uns vorliegenden Rahmens eine Gafi-konforme Lösung zu erarbeiten, aber ohne rechtsstaatliche Prinzipien, mindestens aus meiner Ideologie, über Bord werfen zu müssen. Der Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir folgen dem Bundesrat bei der Abschaffung der Inhaberaktien. Wir folgen dem Bundesrat sogar in Bezug auf das Grandfathering, d. h., dass wir das Grandfathering, nicht wie der Nationalrat, ausschliessen. Aber wir haben eine andere Lösung insbesondere im Bereich des Mechanismus, der spielt, wenn diese Meldungen nicht erfolgen, getroffen. Dort berücksichtigen wir die rechtsstaatlichen Prinzipien der Eigentumsgarantie, der Beständigkeit in Bezug auf Aktien, Inhaberpapiere, die einmal rechtsgültig ausgegeben sind. Das ist eine Differenz. Die zweite Differenz ist, dass wir den Zurechnungsgrundsatz auch bei den verschachtelten Beteiligungen geklärt haben - im Sinne des Bundesrates, aber auch so, dass das unter diesem Thema kongruent mit den Geldwäschereinormen ist.

Deshalb sind wir von der Mehrheit überzeugt, dass man eigentlich mit diesem Prinzip doch richtig unterwegs gewesen wäre. Auch die Verwaltung war insoweit damit einverstanden, als wir die Kommissionsberatung abgeschlossen haben. Gewisse Punkte, die in diese Richtung gehen - Kollege Noser hat darauf hingewiesen -, stehen auch in Papieren des EFD.

Was ist in der Zwischenzeit passiert? Dann kam dieser Besuch der Delegation, wie das jetzt hier auch gesagt wurde. Ich würde anregen, sich zu überlegen, ob es in Zukunft nicht gut wäre, wenn bei Besuchen solcher Delegationen beispielsweise die Kommissionspräsidenten auch eingeladen würden. Dann könnten auch wir selber als Vertreter des Parlamentes hören, wie eben die Tonalität ist. Bisher erhielten wir aber immer nur diese übermittelte Information, dass wir jetzt keinen Handlungsspielraum mehr hätten.

Wir hatten das früher auch schon einmal beim USA-Deal wegen des Steuerstreits: Uns wurde einfach übermittelt, wir hätten keine andere Wahl. Ich glaube, in Zukunft müssen wir als Parlament uns überlegen - auch der Bundesrat sollte das tun -, ob man, um das auch wirklich eins zu eins zu übermitteln, in solchen Situationen einmal eine Parlamentsdelegation oder mindestens die Kommissionspräsidenten mit einladen könnte, damit diese anschliessend das Gehörte bestätigen können. Das würde auch die Gelegenheit geben, unsere Position einzubringen, denn diese Gafi-Vorlage ist inhaltlich gesehen eigentlich schon nicht nachvollziehbar. Ich kann es nachvollziehen, dass man die wirtschaftlich Berechtigten ermitteln will. Aber dass man dann die börsenkotierten Unternehmungen herausnimmt und für sie von der Gafi her weiterhin Inhaberaktien zulassen will, das leuchtet mir einfach nicht ein! Wenn jemand Geldwäscherei im grossen Stil betreiben will, dann kann er ja Roche- oder Swatch-Inhaberaktien kaufen - das ist doch das Thema! Jetzt gehen wir aber quasi auf die Inhaberaktien bei den nichtbörsenkotierten Aktiengesellschaften los.

Ich möchte Sie einfach auf diese Widersprüchlichkeit aufmerksam machen. Für mich sind diese Bestimmungen in sich nicht schlüssig. Sie sind nicht logisch, wenn man es vom Gesichtspunkt der Geldwäscherei her betrachten will. Dann spielt es keine Rolle, ob die Unternehmungen börsenkotiert sind oder nicht, weil man dort extrem hohe Summen hinterziehen kann, weil für börsenkotierte Gesellschaften erst ab einem Stimmenanteil von 3 Prozent eine Meldepflicht besteht. Das überzeugt mich persönlich überhaupt nicht.

Ich sehe aber ein, dass wir einen Schritt machen müssen. Deshalb habe ich auch die nationalrätlichen Beschlüsse abgelehnt, und ich lehne auch allfällige Rückweisungsanträge ab.

Ich bitte Sie trotz all diesen Bemerkungen, auf das Geschäft einzutreten. Ich glaube, wir müssen das machen, weil das der richtige Weg ist. Wir sollten dieses Geschäft nicht zurückweisen, auch nicht an die Kommission. Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zuzustimmen, und werde mich selber auch so verhalten. Mich überzeugt die Vorgehensweise des Kommissionspräsidenten, dass wir das Geschäft mit den Differenzen der WAK-NR übergeben. Denn es kann meines Erachtens auch nicht sein, dass wir so vorgehen, wie Kollege Noser es vorschlägt. Er hat sehr viele Minderheitsanträge auf die Fahne gebracht, und jetzt schauen Sie mal, wie viele Einzelanträge noch von ihm kommen. Das ist für mich nicht überzeugend. Wenn es gute Gründe gibt, davon abzuweichen, dann kann der Bundesrat mit der Staatssekretärin, mit der Verwaltung in Ruhe diese Argumente noch einmal in die Kommissionsarbeit einbringen.

Meine Schlussfolgerung, meine Bitte und Empfehlung an Sie ist, dass Sie auf das Geschäft eintreten, es nicht zurückweisen - das hilft uns nicht weiter -, der Mehrheit folgen, und dann schaffen wir die Differenzen, um das in Ruhe nochmals zu klären und dann zu einem Schluss zu kommen.