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Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-05

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Bei Absatz 4 bin ich der Ansicht, dass die Argumentation des Kommissionspräsidenten beim Eintreten eigentlich für meinen Einzelantrag spricht, denn wenn Sie ihm nicht zustimmen, haben wir keine Differenz mehr. Man müsste hier logischerweise meinem Antrag zustimmen, damit wir eine Differenz haben, weil der Nationalrat hier auf die zwölf Monate gegangen ist und wir uns dem in der Kommission angeschlossen haben. Ich würde Ihnen vorschlagen, hier in der Logik dessen, was der Kommissionspräsident gesagt hat, eine Differenz zu schaffen.

Der Nationalrat beschloss, die in Artikel 697j Absatz 4 und Artikel 790a Absatz 4 gemäss bundesrätlichem Entwurf vorgesehene Frist von einem Monat, innert der der Aktionär der Gesellschaft Änderungen des Vor- oder des Nachnamens oder der Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person melden muss, auf zwölf Monate zu verlängern. Jetzt hat die Prüfung ergeben, dass diese Verlängerung auf zwölf Monate, also auf ein Jahr, um eine Änderung im Aktienregister zu melden, eine zu lange Frist ist. Man sollte wieder auf den bundesrätlichen Entwurf zurückgehen.

Wenn Sie das Verfahren, das der Kommissionspräsident vorgeschlagen hat, einhalten wollen, nämlich mit Differenzen zu arbeiten, muss hier der Einzelantrag Noser eine Mehrheit erhalten, weil wir sonst keine Differenz mehr haben.

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