Noser Ruedi · Ständerat · 2019-06-05
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionssprecher für die Präzisierung.
Diesen Antrag haben wir in der Kommission ausführlich diskutiert. Auch hier können Sie mehren und mindern, und das hat nichts mit dem zu tun, was am Audit nach der Kommissionssitzung noch entstanden ist. Wenn man will, kann man das heute bereinigen. Man kann es allerdings auch im Schwesterrat bereinigen.
Hier geht es darum, ob ein Organ das Aktienbuch richtig führt oder nicht, ob es dazu verpflichtet ist und ob die, die dazu verpflichtet sind, eine Strafe bekommen können, wenn sie es nicht richtig führen. Ich möchte einfach betonen: In der heutigen Zeit, wo die Mehrheit aller Aktiengesellschaften keine Zertifikate mehr herausgibt, sondern eigentlich nur die Führung des Aktienbuches darüber Auskunft gibt, ob jemand wirklich Eigentümer ist oder nicht, sprechen wir hier von einem Schlüsselinstrument. Wenn Sie ein Aktienbuch nicht sauber führen, dann können die Aktionäre ihre Eigentumsrechte nicht mehr geltend machen.
Sie müssen verstehen, was Sie hier entscheiden: Der Verwaltungsrat bzw. das Handelsregisteramt - je nachdem, wie es formuliert ist - ist verpflichtet oder bevollmächtigt, das Aktienbuch zu führen. Nur wenn es rechtmässig geführt wird und die Führung des Buches über vierzig, fünfzig, hundert Jahre - oder so lange, wie die AG besteht - nachvollzogen werden kann, können Sie überhaupt geltend machen, dass Sie Aktionär der Firma sind, ausser, Sie haben noch Zertifikate. Aber viele Aktiengesellschaften haben heute keine Zertifikate mehr; sie haben heute Kopien davon.
Ich persönlich bin der Ansicht, dass wir hier die Eigentumsrechte stärken würden, wenn wir diese Gremien in die Pflicht nehmen und der Minderheit folgen würden. Aber wie der Kommissionspräsident gesagt hat, kann man dies auch im Schwesterrat noch einmal diskutieren. Ich bin der Ansicht, das könnte man heute bereinigen, indem man gemäss Bundesrat entscheidet.