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preparatory:AB 245714

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-05

Wortprotokoll

Um dies vorab klarzustellen: Hier geht es um inländische Anbieter. Bei ausländischen Unternehmen gilt immer der Leistungsort, und bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten dann die flankierenden Massnahmen. Hier geht es wie gesagt um inländische Anbieter.

Es ist ein politischer Entscheid, den Sie hier zu fällen haben. Wir können grundsätzlich mit beiden Formulierungen leben. Der Antrag der Mehrheit der WAK-SR entspricht dem Harmonisierungsziel dieser Vorlage, und er ist KMU-freundlich. Der Antrag der Minderheit entspricht der Fassung des Nationalrates. Der Nationalrat hat ihr übrigens mit 155 zu 26 Stimmen zugestimmt, es ist also eine sehr starke Haltung, falls wir in eine weitere Differenzbereinigung gehen.

Der Antrag der Minderheit der WAK-SR entspricht der geltenden Regelung im BöB, und er entspricht dem Vernehmlassungsergebnis. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, in dieser politischen Gewichtung der Minderheit und dem Nationalrat zu folgen.