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AB 245750

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Das ist der Schlüsselartikel dieser Reform. Vielleicht eine oder zwei Präzisierungen zur Debatte, die wir jetzt geführt haben: Herr Kollege Français hat Recht. Im Artikel wird - das habe ich vielleicht zu wenig betont - zwischen dem Staatsvertragsbereich und dem Nichtstaatsvertragsbereich unterschieden: Staatsvertragsbereich in Absatz 1, Nichtstaatsvertragsbereich in Absatz 2. Die beiden Bereiche sind, wenn Sie es ökonomisch ansehen, ungefähr gleich gross. Es wird je etwa gleich viel aus diesen beiden Bereichen ausgeschrieben und vergeben. Sie können also - wir sprechen von einem Gesamtmarkt von 40 Milliarden Franken - annehmen, dass es ungefähr um je etwa 20 Milliarden Franken geht.

Die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 9 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen, es war also ein klarer Entscheid - möchte, dass im Staatsvertragsbereich und im Nichtstaatsvertragsbereich, also bei den ganzen 40 Milliarden Franken, das Kriterium der Kaufkraftunterschiede berücksichtigt werden muss. Es ist natürlich nicht das einzige, ausschlaggebende Kriterium. Es gibt noch etwa zehn andere Kriterien. Aber dieses Kriterium muss berücksichtigt werden, und es muss auch im Staatsvertragsbereich berücksichtigt werden. Die Kommission ist sich bewusst, dass das mit Blick auf die WTO nicht ganz unproblematisch ist.

Die Minderheit sagt nun zunächst, dass auch im Nichtstaatsvertragsbereich, also dort, wo wir völlig frei sind zu legiferieren, das unterschiedliche Preisniveau nur berücksichtigt werden "kann". Es muss also nicht mal dort, wo wir dies festlegen dürften, berücksichtigt werden, und im Staatsvertragsbereich muss es überhaupt nicht berücksichtigt werden. Da wird sogar verboten, dass es eine ausschreibende Gemeinde oder ein ausschreibender Kanton berücksichtigt.

Die Mehrheit hat - wenigstens nach ihrer Auffassung - einen sehr tragfähigen Kompromiss formuliert, indem wir die Berücksichtigungspflicht bei den ganzen 40 Milliarden Franken wollen, aber eben nur eine Berücksichtigungspflicht, und dort auf die Kaufkraftunterschiede abstellen wollen. Das ist im Übrigen heute als Begriff nicht bestritten worden.

Ich bitte Sie als Kommissionspräsident auch aus einem ganz anderen Grund, bei dieser Kernfrage für die Mehrheit zu stimmen, unabhängig davon, ob Sie für die Mehrheit oder für die Minderheit sind. Wenn Sie jetzt die Mehrheit unterstützen, schaffen Sie noch eine Differenz zum Nationalrat, sonst nicht. Dann ist die Sache erledigt, dann kann der Nationalrat sie nicht einmal mehr diskutieren.

Ich würde Ihnen also vorschlagen, der Mehrheit zu folgen.

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