Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-06-05
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich darf im Namen der FDP-Liberalen Fraktion dieses Geschäft vertreten.
Das Anliegen der parlamentarischen Initiative Amstutz zeigt ja, dass vor allem im Bereich des historischen Schiessens, aber auch des Feldschiessens Problemstellungen bestehen, weil Sanierungen von Böden nur subventioniert werden, wenn diese Arbeiten bis Ende 2020 erledigt sind. Der Grundsatz dieser gesetzlichen Auslegeordnung ist ja im Umweltschutzgesetz vorhanden. Es geht auch nicht um eine Anpassung des Gesetzes - was ist Umweltschutz und was nicht?-, es geht einzig und allein um die Frage: Können auch nach dem Jahr 2020 für einen Schiessstandort noch Subventionen bezogen werden oder nicht? Diese Frage ist zu beantworten, und es ist auch zu beantworten, was bei Anlagen passiert, deren Gelände sehr schwierig ist; ich denke da an Anlagen wie jene für das Rütli- oder das Morgartenschiessen.
Die FDP-Liberale Fraktion steht ein für die Wichtigkeit dieser Schiesssportanlässe oder dieser Traditionsanlässe. Vor allem für die historischen Schiessen haben wir eine sehr grosse Sympathie. Sie haben aber auch gehört, wie der Prozess war: Die UREK-NR hatte das mal abgelehnt und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Wir konnten diesen Entscheid im Nationalrat, auch mit der Unterstützung der FDP-Liberalen Fraktion, dann wieder umkehren. Die Vernehmlassung hat aufgezeigt, dass auch die Kantone gegenüber dieser Fristverlängerung zum Teil sehr kritisch sind. Auch hier muss man die Gesamtgewichtung vornehmen.
Aus dieser Optik schlägt Ihnen die grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion vor, auf das Geschäft einzutreten. Es ist ein Geschäft, das berechtigt ist und das man unterstützen sollte. Bei der Frage "Mehrheit oder Minderheit" wird sich der Grossteil der FDP-Liberalen Fraktion dafür einsetzen, dass vor allem die Regelung für die historischen Schiessen unterstützt wird. Das sind die Schiessen von Rütli oder Morgarten, ich kenne diese aus der Zentralschweiz; vorhin war ja noch vom Murtenschiessen die Rede. Wir wollen, dass diese Schiessen eine andere Behandlung erhalten, sodass diese Schiessen auch auf Bundesgelder für die Sanierung des Standortes zurückgreifen können, wenn sie nach 2020 immer noch einmal jährlich ein Schiessen durchführen.
Bei den Feldschiessen sind wir der Meinung, dass hier andere Regeln gelten sollten, denn diese Standorte könnten saniert werden. Hier wären Möglichkeiten vorhanden. Bei den Feldschiessen ist die Übungsanlage auch meist so, dass man diese Schiessen mit sogenannten Big Bags oder anderen Kugelschutzanlagen trotzdem durchführen kann, aber dann halt entweder auf einem subventionierten Boden - also mit einer mit Bundesgeldern unterstützten Bodensanierung - oder auf einem Boden, der später saniert wird. Dann ist die Verantwortung für diese Kosten aber an einer anderen Stelle und von den Bundesgeldern entkoppelt.
Damit zu den Ausführungen zur nachfolgenden Diskussion über Mehrheits- und Minderheitsanträge: Es gibt noch die Minderheit II (Vogler), die verlangt, dass dann, wenn der Antrag der Minderheit I (Rösti) zum Tragen kommen sollte, nur einmal Bundesgelder bezogen werden können. Ob man das ins Gesetz schreiben muss oder nicht, darüber könnte man diskutieren. Diese Auflage ist jedoch folgerichtig. Denn es kann schon nicht sein, dass man Gelder für eine Sanierung ausgibt, in der Folge den Schiessplatz wieder benützt und dann ein zweites Mal Geld abholt.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion, auf das Geschäft einzutreten, der Mehrheit zu folgen und, falls die Minderheit I (Rösti) obsiegen würde, dann auch der Minderheit II (Vogler) zuzustimmen.