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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2019-06-05

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative 17.445 zweimal behandelt. Sie hat ihr in einer ersten Lesung zugestimmt, weil die Mehrheit der Kommission durchaus mit meiner Vorrednerin einiggeht, dass die Frage der Bekämpfung des Terrorismus und gerade auch die Gefährdung durch islamistischen Terrorismus sehr ernst genommen und mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln angegangen werden muss. Allerdings hat dann Ihre Kommission ihre Meinung zur konkret vorliegenden Initiative auch wieder geändert; dies nicht, weil sie inhaltlich von ihrer Position abgerückt wäre, sondern weil sich die politischen Realitäten seither etwas verändert haben.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Ihre Kommission Ihnen heute vorschlägt, dieser parlamentarischen Initiative nicht Folge zu geben, das mit 13 zu 9 Stimmen: Ihr Rat hat in der Zwischenzeit die Motion 15.407 überwiesen und damit den politischen Auftrag an die Regierung geklärt. Der Bundesrat ist auch bereits daran, das Instrumentarium im Kampf gegen den politischen Extremismus auszubauen, dies nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der Konvention des Europarates, des Übereinkommens des Rates zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Namentlich sind zwei bundesrätliche Vorlagen, wenn Sie so wollen, unterwegs: einerseits der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und andererseits die Revision des Strafgesetzbuches, das die strafgesetzlichen Instrumente in diesem Bereich ausbauen will.

Ihre Kommissionsmehrheit hält über dies hinaus fest, dass sie davon ausgeht, dass der bisher eingeschlagene Weg des Bundesrates aufgrund von drei Punkten sinnvoller ist, als dieser Initiative zu folgen. Erstens hält die Initiative in ihrem Text namentlich einzelne Organisationen wie z. B. den Islamischen Staat fest, was wir nicht für eine sinnvolle Art der Legiferierung zum Problem des gewalttätigen Extremismus und Terrorismus halten, insbesondere natürlich in der Hoffnung, dass alle diese Organisationen nicht noch lange Jahre existieren werden. Zweitens gibt es Zweifel in der Mehrheit Ihrer Kommission, ob die sofortige Ausweisung von Gefährderinnen und Gefährdern die richtige Massnahme ist und ob nicht auch die Kontrolle durch die Inhaftierung in der Schweiz eine sinnvolle Massnahme sein kann. Drittens befürchtet die Kommission aufgrund der Formulierung der vorliegenden Initiative, dass wir zu weit in Richtung eines Gesinnungsstrafrechtes gehen. Wir möchten gewalttätigen Extremismus und Terrorismus immer dann bekämpfen, wenn es Handlungen gibt, die in diese Richtung weisen, und nicht nur, wenn das aus einer bestimmten politischen Ecke - hier vom fundamentalistischen Islamismus - kommt, wie es die Initiantin ausführt.

Die Minderheit der Kommission hat ihre Position vorhin bereits dargelegt. Im Wesentlichen kann man sagen, dass sie an ihrer Position festhält, um den politischen Druck in diesem Dossier auf die Behörden und den Bundesrat aufrechtzuerhalten.

Wir bitten Sie wie gesagt mit 13 zu 9 Stimmen, der Position der Mehrheit zu folgen und dieser Initiative keine Folge zu geben.