AB 245827
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Die Kommission hat am 18. Oktober 2018 diese parlamentarische Initiative vorgeprüft; seither ist doch einiges gegangen. [PAGE 867] Mit dem vorliegenden Vorstoss will man erreichen, dass nur noch jene Fraktionen die gemäss Verordnung der Bundesversammlung vom Parlamentsressourcengesetz vorgesehenen Fraktionsbeiträge erhalten, deren Parteien jährlich die Herkunft und Beträge ihrer Zuwendungen offenlegen. Ich muss eingestehen, das ist ein kreativer Ansatz. Auch die Kommission erachtet es als ein durchaus berechtigtes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, welche Interessen eine Partei vertritt. Umfragen zeigen, dass mehr Transparenz bei der Parteifinanzierung erwartet wird. Zu beachten sind jedoch die Eigenheiten des Schweizer Politsystems.
Die Befürworter der parlamentarischen Initiative führen hier ins Feld, dass Politik im 21. Jahrhundert schlicht nicht mehr ohne ein ausgewogenes Mass an Transparenz funktionieren kann. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative sei ein Instrument gefunden, das ein Umdenken hin zu mehr Transparenz ermögliche, ohne dabei die Schweizer Eigenheiten auszublenden, und das allen politischen Parteien ausreichend Zeit für eine schrittweise Anpassung lasse. Die vorgeschlagene Lösung setze auf Anreiz statt auf Zwang, da die Parteien weiterhin selber entscheiden könnten, wie sie ihre Rechnung inklusive Herkunft offenlegen wollen. Man würde damit den Anstoss geben, einen Kulturwandel, der in den Kantonen teilweise bereits begonnen hat, einzuleiten.
Die Kommission spricht sich trotz der vorgeschlagenen einfachen Regelung mit 14 zu 8 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative aus - warum? Innerhalb der Kommission dreht sich die Diskussion bald um die noch anstehende Transparenz-Initiative. Diese Volksinitiative verlangt auf Verfassungsstufe, dass Parteien und Komitees ihre Finanzierung transparent offenlegen müssen. Grosse Beträge dürfen nicht mehr anonym gespendet werden, Parteien legen gegenüber der Bundeskanzlei ihre Rechnung und die Herkunft von über einem bestimmten Betrag liegenden Spenden offen.
Das Geschäft liegt aktuell bei der SPK des Ständerates. Sie will mit einem indirekten Gegenvorschlag Transparenzvorschriften für Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees auf Gesetzesstufe verankern. Diese sehen ebenfalls eine Offenlegung der Einnahmen der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien vor. Des Weiteren soll ab einem bestimmten Betrag auch die Offenlegungspflicht für Wahl- und Abstimmungskomitees gelten. Zu diesem indirekten Gegenentwurf wurde am 7. Mai dieses Jahres die Vernehmlassung eröffnet. Diese endet am 28. August dieses Jahres. Das Geschäft hat die Nummer 19.400 und trägt den Titel "Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung". Also dieses Geschäft ist definitiv auf dem politischen Weg. Das Schweizer Stimmvolk wird nach der parlamentarischen Beratung über diese Initiative abstimmen können.
In Anbetracht der laufenden Geschäfte sieht unsere Kommission, die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf auf Stufe einer parlamentarischen Initiative. Sie möchte abwarten, wie sich das Parlament und das Schweizervolk zu dieser Frage äussern werden. Je nach Ausgang der Abstimmung ist die Umsetzung oder eben Nichtumsetzung wieder zu diskutieren.
Einige Kommissionsmitglieder erachten die parlamentarische Initiative aber auch als Fehlkonstruktion. Sie macht eine nichtgewünschte Vermischung zwischen Fraktion und politischen Parteien. Es ist Praxis, dass die Fraktion nicht zwingend nur aus Mitgliedern einer Partei besteht, sondern ihr können auch Mitglieder anderer Parteien oder Parteilose angehören. Zudem sind die Fraktionsbeiträge zweckgebunden, eine Verwendung dieser finanziellen Mittel für Parteiarbeit ausserhalb des Parlamentes ist nicht vorgesehen. Einzelne Kommissionsmitglieder hinterfragen auch den versprochenen Anreiz. Sie erachten es vielmehr als eine Bestrafung derjenigen Fraktionen, die eine Offenlegung verweigern und dadurch keine Beiträge mehr erhalten sollen.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, bei 14 zu 8 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.