Hess Erich · Nationalrat · 2019-06-05
Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05
Wortprotokoll
Wir haben ein Problem. Bei den erleichterten Einbürgerungen haben die Kantone ausser dem Verfassen eines Mitberichtes keine Möglichkeit, zu intervenieren, wenn Leute nicht integriert sind. Deshalb müssen wir bei den erleichterten Einbürgerungen ganz klare Integrationskriterien auf nationaler Ebene ins Gesetz hineinschreiben.
Im Kanton Bern haben wir z. B. die Einbürgerungskriterien massiv verschärft. Heute haben wir qualitativ hervorragende Einbürgerungsanträge. Alle schlechten werden gar nicht mehr gestellt, weil sie nach dem kantonalen Recht gar keine Möglichkeit haben, gutgeheissen zu werden. Dies wurde aufgrund einer Volksinitiative so beschlossen. Es kann aber nicht sein, dass der Bund nachher Leute einbürgert, die schlecht oder gar nicht integriert sind. Deshalb verlange ich, dass nur eingebürgert wird, wer effektiv nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist und eine Strafe absitzen musste. Es kann nicht sein, dass wir Kriminelle über den erleichterten Weg einbürgern. Es kann nicht sein, dass wir Leute einbürgern, die von der Sozialhilfe abhängig sind oder ihre Sozialhilfeschulden nicht zurückbezahlt haben. Denn das ist ein Zeichen, dass sich diese Leute nicht integriert haben.
Was ist eine Einbürgerung? Eine Einbürgerung ist der Schluss einer erfolgreichen Integration. Wenn sich die Leute wirklich integriert haben, kann man sie einbürgern. Aber nichtintegrierte Personen dürfen wir eben nicht einbürgern. Sonst kommen wir zu einer Zweiklassengesellschaft.
Es ist auch so, dass sie gemäss dieser parlamentarischen Initiative gute Kenntnisse der Amtssprache nachweisen müssen. Was bringt uns schlussendlich ein Stimmbürger, der nicht mal versteht, worüber er abstimmt? Deshalb müssen wir auch ganz klare Sprachkriterien festlegen. Denn Sie wissen: Nicht nur "Drittgeneratiönler" werden über den erleichterten Weg eingebürgert, sondern auch viele mit Schweizern Verheiratete. Diese können nach fünf Jahren eingebürgert werden, und ich kenne viele, die über das erleichterte Verfahren eingebürgert worden sind, aber kein Wort Deutsch sprechen oder eben Französisch oder Italienisch in den entsprechenden Sprachregionen. Wie wollen sie so in unserer direkten Demokratie mitmischen? Das geht ja gar nicht. Deshalb müssen gute Sprachkenntnisse eine Grundvoraussetzung sein.
Diese Personen müssen auch gute Kenntnisse unseres Staatswesens haben, müssen wissen, wie der Staat und auch der Kanton aufgebaut sind. Wir haben im Kanton Bern Einbürgerungstests eingeführt, in welchen sie befragt werden, wie der Staat aufgebaut ist und ob sie überhaupt eine Ahnung haben, in welchem Land sie leben. Dies müsste man zwingend auch bei den erleichterten Einbürgerungen machen. Sie stimmen und wählen nachher hier in der Schweiz, und deshalb müssen sie unser System auch verstehen, wenn sie eingebürgert werden wollen.
Ich bitte Sie im Interesse unseres Landes, ich bitte Sie im Interesse unserer direkten Demokratie, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen, damit wir die direkte Demokratie, wie wir sie heute kennen, auch in Zukunft weiterführen können und damit nicht schlecht integrierte Personen eingebürgert werden.