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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2019-06-05

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2019 die von Nationalrat Erich Hess am 6. Dezember 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Der Initiant fordert, im Bürgerrechtsgesetz die Integrationsbestimmungen bei erleichterten Einbürgerungen zu konkretisieren. Kollege Hess hat dargelegt, um was es ihm geht. In vielen Kantonen seien die Einbürgerungsbestimmungen in den letzten Jahren verschärft worden. Auf die erleichterten Einbürgerungen hätten die Kantone jedoch keinen Einfluss, da dort Bundesregelungen gelten würden, wobei bei diesen eine Lücke bei den Integrationsbestimmungen bestehen würde. Deshalb wurden in der parlamentarischen Initiative vier Forderungen formuliert, mit denen Artikel 26 des Bürgerrechtsgesetzes ergänzt werden soll.

Der Initiant irrt sich aber doppelt: Er irrt sich erstens inhaltlich, weil er meint, dass bei erleichterten Einbürgerungen praktisch keine Voraussetzungen zu erfüllen seien. Er irrt sich zweitens formal, wenn er die Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung in Artikel 26 des Bürgerrechtsgesetzes regeln will. Artikel 26 des Bürgerrechtsgesetzes ist nämlich [PAGE 874] altes Recht. Das Gesetz ist jedoch 2014 totalrevidiert worden und ist seit Januar 2018 in Kraft. Die materiellen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung sind heute in Artikel 20 geregelt. Dort steht in Absatz 1: "Bei der erleichterten Einbürgerung müssen die Integrationskriterien nach Artikel 12 Absätze 1 und 2 erfüllt sein." In jenen Bestimmungen sind die Kriterien, deren Erfüllung der Initiant verlangt, aufgelistet, beispielsweise, dass keine Sozialhilfe bezogen werden darf oder dass man keine Vorstrafen haben darf; auch das Erfordernis, sich in einer Landessprache verständigen zu können, muss erfüllt sein. Hierzu gilt es noch zu erwähnen, dass bei der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation - um diese geht es ihm ja hauptsächlich - die Sprache eigentlich kein Thema mehr sein sollte, sind diese Personen doch hier aufgewachsen und in die Schule gegangen.

Die Kommissionsminderheit findet, dass die erleichterte Einbürgerung heute zu einfach zu erhalten sei. Daher sollten die Kriterien verschärft werden. Sie stört sich daran, dass in diesem nach ihrer Meinung rein administrativen Einbürgerungsverfahren die Kriterien nicht richtig überprüft würden, insbesondere was die guten Kenntnisse einer Amtssprache betrifft.

Aber für die Kommissionsmehrheit ist klar, dass die Forderungen der parlamentarischen Initiative Hess Erich durch das geltende Recht erfüllt werden. Sie erachtet diese als überflüssig. Deshalb und wegen der erwähnten formalen Ungereimtheiten des Vorstosses kann sie der parlamentarischen Initiative keine Folge geben.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen also, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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