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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-06-05

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Natürlich kann eine tendenziöse und politisch gefärbte Berichterstattung ein Ärgernis sein, insbesondere wenn sie von Medien verbreitet wird, die mit staatlichen Geldern mitfinanziert werden. Doch ist es nicht einfach eine subjektive Wahrnehmung aus der Sicht der Betroffenen? Seien wir doch ehrlich: Wir Politikerinnen und Politiker reagieren äusserst empfindlich auf Berichte und Kommentare, die insbesondere die eigene Person oder die eigene Partei betreffen. Vielleicht wäre hier ganz einfach mehr Gelassenheit das richtige Rezept.

In Bezug auf die SRG SSR als grösste Bezügerin von Gebührengeldern besteht die bewährte Möglichkeit, Beanstandungen von Berichterstattungen und des übrigen publizistischen Angebots bei der entsprechenden Ombudsstelle zu melden. Von diesem Angebot wird übrigens auch regelmässig Gebrauch gemacht.

Doch die nun geforderte Massnahme, dass Medienschaffende, die für ein ganz oder teilweise staatlich finanziertes Medium arbeiten, vor der Akkreditierung durch die Bundeskanzlei schriftlich und umfassend Daten preisgeben müssen, erscheint der Mehrheit der Kommission als falsch. Die Kommission wertet die Bundesverfassung, die den Schutz der Privatsphäre und die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, höher als diese unscharfe Offenlegung. Man stellt sich sogar die Frage, ob diese Forderung nicht verfassungswidrig ist. Immerhin ist eine Journalistin, ein Journalist nicht per se eine Person des öffentlichen Lebens. Persönlichkeitsrechte gelten auch für die Medienschaffenden, unabhängig davon, für welches Medium sie arbeiten. Für die Kommission stellt es einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in dieses Recht dar, wenn die Medienschaffenden dazu verpflichtet werden, ihre Interessenbindungen und vor allem ihre politische Einstellung offenzulegen.

Dem Antragsteller schwebt zudem vor, dass ähnlich dem Smartspider die persönlichen politischen Standpunkte der Medienschaffenden ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass alleine die Mitgliedschaft in einer Partei oder die persönliche politische Einstellung ja unmöglich als Schema herangezogen werden kann, wie ein Medienbericht daherkommen muss. Dabei spielt es für die Kommission keine Rolle, ob die Medienschaffenden für ein privates Medium, für ein teilweise oder für ein vollständig öffentlich finanziertes Medium arbeiten.

Für die Kommission zeigt sich aber auch eine weitere Problematik der parlamentarischen Initiative, und zwar die unklare Abgrenzung, welche Medien zu den öffentlich finanzierten Medien gezählt werden und welche nicht. Der Grossteil der Radio- und Fernsehanstalten erhält Beträge aus den Einnahmen aus den Radio- und Fernsehgebühren und ist zudem mindestens teilweise öffentlich finanziert. Entsprechend viele Medienschaffende wären, folgte man dem Wortlaut der Initiative, von der Offenlegung betroffen.

Die Kommissionsminderheit betrachtet es als das Recht der Gebührenzahlerin und des Gebührenzahlers zu erfahren, welche Interessenbindungen und welche politische Einstellung die Mitarbeitenden jener Medien haben, für welche sie Gebühren zahlen müssen. Dadurch würde die Transparenz gestärkt, und die Informationen der Medienschaffenden könnten besser eingeordnet werden.

Ich fasse die Kommissionsmeinung inklusive des Votums meiner Vorrednerin folgendermassen zusammen:

1.[NB]Die politische Gesinnung einer Person ist Privatsache.

2.[NB]Die Forderung von Nationalrat Zanetti widerspricht den Prinzipien der Privatsphäre und des Persönlichkeitsschutzes.

3.[NB]Der Persönlichkeitsschutz gilt auch für Journalistinnen und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen daher - der Entscheid fiel mit 15 zu 5 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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