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Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel. Ich kann mich ganz kurzhalten und die Ergebnisse der Arbeit Ihrer Kommission wie folgt zusammenfassen:

Die Kommission beantragt dem Rat, auf den Beschluss des Nationalrates einzuschwenken. Dieser hat sich in der Gesamtabstimmung mit 126 zu 45 Stimmen für folgende Lösung entschieden:

1.[NB]Die Umtauschfrist für die Banknoten wird aufgehoben; das im Gegensatz zur früheren Lösung des Ständerates. Das heisst, wer über alte Banknoten verfügt, kann diese jederzeit eintauschen, auch wenn sie zwischenzeitlich durch eine neue Banknotenserie ersetzt wurden.

2.[NB]Nach 25 Jahren soll der Gegenwert nichtumgetauschter alter Banknoten nicht vollumfänglich bei der Nationalbank[NB]verbleiben, wie es die Lösung des Bundesrates vorsah, sondern der Gegenwert nichtumgetauschter alter Banknoten soll im Umfang von 10 Prozent bei der Nationalbank verbleiben; von den übrigen 90 Prozent sollen ein Fünftel dem Elementarschadenfonds Schweiz zugewiesen werden und vier Fünftel je zur Hälfte im Sinne einer ausserordentlichen Dividende zwischen den Kantonen und dem Bund aufgeteilt werden.

Nach dem Dafürhalten der Kommission - es gibt keinen Minderheitsantrag - handelt es sich hier um einen ausgewogenen Kompromiss des Nationalrates, welcher die Interessen der Bürgerinnen und Bürger am Bargeld wahrt, aber auch die Interessen der Nationalbank wie auch des Bundes, der Kantone und des Elementarschadenfonds berücksichtigt. Insofern schliessen wir uns dem Beschluss des Nationalrates an. Damit dürfte dieses Geschäft dann auch für die Schlussabstimmung bereit sein.

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