Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-06-05
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Als Berichterstatter der Staatspolitischen Kommission spreche ich zu den Initiativen 17.509 und 17.527. Ich möchte hier noch vorausschicken, dass Herr Glarner für seine guten Ideen einfach Vorstösse einreichen muss, die Mehrheiten finden. Dann wird es vielleicht auch in sein Konzept hineinpassen.
Die Staatspolitische Kommission hat am 21. Februar 2019 diese zwei parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Beide Initiativen haben zum Ziel, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern die Bundesversammlung über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen entscheidet; wir entscheiden hier also nicht über die Frage "Hilfe vor Ort", sondern darüber, wer über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen zu entscheiden hat.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission ist der Meinung, dass der Entscheid einer Asylgewährung kein [PAGE 880] politischer Entscheid ist. Auch über die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen soll nicht die Bundesversammlung entscheiden, da ein solcher Entscheid einzig und allein die parteipolitische Zusammensetzung des Parlamentes widerspiegeln würde.
Damit verbunden sind auch Überlegungen zur Gewaltentrennung anzustellen. Das Parlament in seiner Funktion als Gesetzgeber soll die Kriterien für eine Asylgewährung festlegen. Wenn es das Parlament für nötig erachtet, kann es das Asylgesetz jederzeit verschärfen. Selbstverständlich braucht es dafür die notwendigen Mehrheiten. Für die Ausführung sind der Bundesrat und die Vollzugsbehörde in Pflicht. Es darf erwartet werden, dass die Vorgaben im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt werden, und das ist leider nicht immer der Fall.
Die Kommissionsmehrheit sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf, an der gesetzlichen Grundlage zum Asylentscheid für Gruppen etwas zu ändern. Sie erachtet die Forderung der beiden parlamentarischen Initiativen als übertrieben und unverhältnismässig. Sie hält es aber für sinnvoll, dass die Kommission vom Bundesrat informiert wird, bevor dieser einen Entscheid zur Aufnahme neuer Kontingentsflüchtlinge fällt. Die Kommission erwartet vom Bundesrat und von der Vollzugsbehörde, dass bei der Auswahl und bei der Übernahme dieser Menschen sorgfältig und sozialverträglich agiert wird. Gleichzeitig sind die langfristigen Belastungen der Kantone und der Gemeinden zu berücksichtigen und entsprechend abzufedern. Hier erwartet die Kommission eine regelmässige Berichterstattung vonseiten der Vollzugsbehörde.
Für die Kommissionsminderheit ist die Tragweite der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen so gross, dass dieser Entscheid einer breiteren demokratischen Legitimation bedarf und deshalb vom Parlament übernommen werden soll. Heute sei die Praxis einzig und allein davon abhängig, wer Vorsteherin oder Vorsteher des entsprechenden Departementes ist.
Die Kommission beantragt Ihnen mit jeweils 13 zu 9 Stimmen, beiden Initiativen keine Folge zu geben.