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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2002-09-16

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel 2 der Vorlage 4 geht es, wie schon gesagt, um die dritte Generation. Es geht also um Kinder von Kindern von Eingewanderten. Es geht um Kinder, deren Eltern entweder bereits in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind oder den grössten Teil ihrer Schulzeit hier verbracht haben. Es sind also Kinder, die kaum mehr eine Bindung an irgendein anderes Land, kaum mehr eine Bindung an das Herkunftsland ihrer Vorfahren haben. Für diese Kinder bedeutet die Schweiz ihre Heimat, und für diese Kinder haben wir deshalb auch eine spezielle Verantwortung.

Diesen Kindern soll das Bürgerrecht per Geburt verliehen werden, es soll also ein Wechsel vom "ius sanguinis" zum "ius soli" vollzogen werden. Andere Länder, wie z. B. die USA, kennen diese Praxis für alle im Land geborenen Kinder, unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Mütter: Wenn eine Ausländerin z. B. in den Ferien in den USA ein Kind auf die Welt bringt, erhält dieses Kind automatisch per Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft. So weit wollen wir ja nicht gehen. Ich wiederhole, dass es um Kinder von Eltern geht, die entweder bereits in der Schweiz geboren sind oder die den grössten Teil ihrer Schulzeit in der Schweiz verbracht haben.

Das geht einigen leider immer noch zu weit. Da haben alle Überzeugungskünste und guten Argumente der Bundesrätin in der Kommission nichts genützt. Die Mehrheit hat leider gegen alle Vernunft einem schlechten Kompromiss zugestimmt, der verlangt, dass die Bürgerrechtsverleihung per Geburt durch eine Erklärung der Eltern widerrufen werden kann. Damit riskiert die gute Vorlage des Bundesrates, verschlechtert zu werden, weil normalerweise die Bürgerrechtsgesetzgebung derjenigen Staaten, die kein Doppelbürgerrecht akzeptieren, vorsieht, dass das Kind das ursprüngliche Bürgerrecht der Eltern verliert, wenn diese ihre Zustimmung zur Einbürgerung erteilen müssen.

Die Ausübung des Verzichtsrechtes der Eltern kann als willentlicher Akt interpretiert werden und deshalb genau das bewirken, was diejenigen befürchten, die gegen den bundesrätlichen Entwurf sind. Es kann nämlich bewirken, dass das Bürgerrecht der Eltern jenen Kindern verlustig geht, die bei der Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten. Die Regelung der Mehrheit der Kommission mag ein Kompromiss sein, der sich abstimmungstaktisch besser als die Version des Bundesrates verkaufen lässt, aber für die betroffenen Kinder und deren Eltern ist diese Regelung ein Kuckucksei. Es wäre gescheiter, den Leuten zu erklären, warum die Verleihung des Bürgerrechtes bei der Geburt für die dritte Generation die richtige Lösung ist, statt aus Angst vor der Stimmung in der Bevölkerung diesen Kompromiss zu machen. Aus der erwähnten Logik heraus ist es für die Betroffenen nicht besser, wenn wir der Mehrheit zustimmen, sondern es ist eine Konzession an die vermutete Stimmung in der Bevölkerung.

Ich bitte Sie eindringlich, dem Bundesrat, d. h. der Minderheit Hubmann, zu folgen und nicht der Mehrheit der Kommission.