Heim Bea · Nationalrat · 2019-06-05
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Es ist erfreulich, dass sich die Stimmung im Saal wieder ein bisschen beruhigt.
Erfreulich ist aber auch das Ergebnis der ständerätlichen Debatte zu diesem Geschäft. Wir diskutieren im Parlament seit Jahren über die Notwendigkeit der Stärkung der Qualität und [PAGE 882] Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten, und das seit 2007, als die GPK des Ständerates den Bundesrat zu einer eigentlichen Qualitätsstrategie aufforderte. Unbestritten ist der Handlungsbedarf aber eigentlich, seit es das Krankenversicherungsgesetz mit seinem Artikel 58, "Qualitätssicherung", gibt - also seit 1996.
Die Umsetzung liess bis heute auf sich warten, aber jetzt haben wir die Chance, einen guten Schritt weiterzukommen. Der Ständerat, der erst gar nicht auf die Vorlage eintreten wollte, hat sich in weiten Teilen und mit deutlichen Mehrheiten dem Beschluss des Nationalrates und damit dem nationalrätlichen Konzept zur Sicherung und Stärkung der Leistungs- und Indikationsqualität im stationären wie auch im ambulanten Bereich angeschlossen. Dass in dieser Strategie einer der zentralen Schlüssel zur Dämpfung der steigenden Gesundheitskosten liegt, bestätigt auch der Expertenbericht von[NB]2017.
Nun hat der Ständerat die Hauptdifferenz ausgeräumt: Sie betraf die Organisationsform der Umsetzung der Strategie. Der Nationalrat hat sich vor einem Jahr für eine Eidgenössische Qualitätskommission ausgesprochen, und zwar mit einem sehr deutlichen Resultat von 146 zu 26 Stimmen. Die Kommission des Ständerates wollte eine privatrechtliche Organisation. So sicher allerdings, dass dies dann wirklich klappen würde, nachdem sich die Leistungserbringenden und Versicherer nach so vielen Jahren noch immer nicht auf Qualitätsverträge einigen konnten, war man sich im Ständerat dann doch nicht. Man sah deshalb vor, dass der Bundesrat halt einschreiten müsse, wenn diese Organisation nicht zustande kommen sollte.
Diese Unsicherheit war wohl der Grund, weshalb in der Kleinen Kammer dann letztlich das Konzept des Nationalrates mit 24 zu 18 Stimmen eine deutliche Zustimmung erfuhr; nämlich, dass der Bundesrat eine Eidgenössische Qualitätskommission einsetzt, unter Beachtung einer angemessenen Vertretung der Kantone, der Leistungserbringenden, der Versicherer und der Versicherten sowie der Fachleute. Diese Form ist einfach, schlank und schneller umsetzbar.
Die zentrale Differenz, die noch besteht, ist die Frage der Finanzierung der Aufgaben und des Betriebs der Eidgenössischen Qualitätskommission. Sie erinnern sich: Der Nationalrat beschloss mit 119 zu 66 Stimmen, dass die Kosten je zur Hälfte von Bund und Kantonen zu tragen seien. Erstaunlicherweise schlägt der Ständerat jetzt explizit eine Finanzierungsvariante vor, die er ursprünglich als Grund für seine damalige Ablehnung, für sein früheres Nichteintreten angab. Er lehne es ab, sagte er damals, dass Versicherungen und damit die Versicherten einen Beitrag zur Mitfinanzierung der Qualitätsstrategie leisten sollten. Die Version des Nationalrates, wie wir sie verabschiedet haben, trägt genau diesen berechtigten Bedenken Rechnung. Und nun will der Ständerat die Versicherungen doch noch in die Finanzierung mit einbeziehen - und damit die Versicherten.
Aus Sicht unserer Kommission ist das ein echter Wermutstropfen: Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Patientin oder ein Patient für die Qualitätsarbeit speziell zahlen soll. Die Qualität ist geschuldet. Doch angesichts der langen Geschichte dieser Vorlage empfiehlt Ihnen die SGK mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen dennoch, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Es gilt nun, diese Vorlage zu einem guten Ende zu bringen. Zudem bewegt sich die Kostenregelung finanziell in einem tiefen Bereich.
Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, bei Artikel 58l dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Nun noch zu einzelnen Bestimmungen: Bei Artikel 58, "Qualitätsentwicklung", beantragt die Kommission ebenfalls, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Wir finden es richtig, dass der Bundesrat, der alle vier Jahre die Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungserbringenden festlegt, zuvor jeweils die interessierten Organisationen anhören soll. Wir unterstützen das und bitten Sie, in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Auch Artikel 58g Absatz 2 Buchstabe e war unbestritten. Der Ständerat will, dass nebst Verbesserungsmassnahmen auch die Ergebnisse der Qualitätsmessungen zu veröffentlichen sind. Das ist im Sinn eines Qualitätswettbewerbs. Daher empfiehlt Ihnen die SGK-NR, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Bei Artikel 58h Absatz 2 schlägt der Ständerat vor, dass in der Eidgenössischen Qualitätskommission neben den Kantonen, den Leistungserbringenden, den Fachleuten, den Versicherern und den Versicherten auch die Patientenorganisationen vertreten sein sollen. Die Qualitätsarbeit - so die Meinung der Kommission - kann nur profitieren, wenn die vielen Erfahrungen der Patientenorganisationen einfliessen können. Dieser Antrag war in der SGK unbestritten. So kann ich Ihnen empfehlen, dem ständerätlichen Beschluss zuzustimmen.
Die letzte Differenz in Artikel 58i Absatz 1 Buchstabe h ist ein rein redaktioneller Punkt.
Ich bitte Sie zusammenfassend im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates: Stimmen Sie in allen Punkten dem Ständerat zu, auch bei den Krediten im Bundesbeschluss 2 für die Jahre 2021-2024, das ist für vier Jahre also ein Betrag von 45,2 Millionen Franken. Es sind gut investierte Millionen, ein Drittel Bundesgeld, ein Drittel bezahlen die Kantone und ein Drittel die Kassen. Pro Jahr macht das 12,3 Millionen Franken aus. An sich, gemessen an den über 30 Milliarden Franken in der Grundversicherung, ist das ein bescheidener Betrag von weit weniger als einem Promille. Gemessen an den gesamten Gesundheitskosten von 84 Milliarden Franken geht es um weniger als um ein Viertelpromille. Es ist weniger als ein Viertelpromille für Qualität und Patientensicherheit. Das müssen wir, das können wir, das sollen wir investieren. Es ist wenig Geld mit hoffentlich grosser Wirkung.