Lexipedia

Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2000-03-15

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag möchte ich erreichen, dass beim Vollzug des Elekrizitätsmarktgesetzes die Zusammenarbeit nicht nur mit Organisationen der Wirtschaft, sondern auch mit anderen Organisationen möglich ist. Das Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip hat mittlerweile in diversen Gesetzen Eingang gefunden.

Gerade im Bereich der Kooperation darf der Kreis derjenigen Organisationen, mit denen zusammengearbeitet werden soll, nicht auf Organisationen der Wirtschaft beschränkt werden. Ich meine daher, dass die Bestimmung offener zu formulieren sei. Dieser Gedanke hat auf Druck der Kantone, die durch die Bestimmung ja auch in die Pflicht genommen werden, in Artikel 2 des Energiegesetzes bereits Eingang gefunden. Dort wird in der Marginalie von "Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft und anderen Organisationen" gesprochen. In Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 18 Absatz 1 des Energiegesetzes wird sodann von "betroffenen Organisationen" und in Artikel 16 Absatz 2 von "privaten Organisationen" gesprochen, die der Bundesrat zum Vollzug des Energiegesetzes beiziehen kann.

Mein Antrag bezweckt, auch hier den Fächer bezüglich derjenigen Organisationen, die gemäss Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip zu berücksichtigen sind, zu öffnen. Die Kantone haben in den Beratungen um das Energiegesetz zu Recht verlangt, dass eine exklusive Fokussierung auf Organisationen der Wirtschaft sachlich nicht gerechtfertigt sei. Vielmehr soll mit jeder fachlich ausgewiesenen Organisation, die einen geeigneten Beitrag zum Vollzug des Elektrizitätsmarktgesetzes leisten kann, zusammengearbeitet werden.

Immerhin, dies wird mit meinem Antrag berücksichtigt, wird den Organisationen der Wirtschaft in der Rechtswirklichkeit eine besondere Bedeutung zukommen, jedoch keine exklusive. Andere betroffene Organisationen sollen dasselbe Recht geniessen können. Wenn wir schon daran sind, Monopole zu brechen, muss hier nicht unnötigerweise ein neues geschaffen werden.