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Keller Peter · Nationalrat · 2019-06-05

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-05

Wortprotokoll

Was will dieses Postulat von Natalie Rickli? Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht den Fall Jürg Jegge und weitere Missbräuche in Institutionen wie Kirchen, Schulen, Heimen, Vereinen usw. während der Sechziger- bis Achtzigerjahre im Zusammenhang mit der Reformpädagogik aufzuarbeiten. Der sexuelle Missbrauch verschiedener Knaben und Jugendlicher durch Jürg Jegge wurde nur dank eines Opfers publik, das ein Buch über diese Übergriffe verfasst hat. Vorher wurde Jegge als Reformpädagoge und "Lehrer der Nation" gefeiert.

Dass Jegge nicht der einzige Pädagoge war, der in diesen Kategorien dachte und handelte, bestätigte er selber in einem Interview mit dem "Landboten" vom 8. April 2017: "Wir waren der Meinung, dass man Kinder gleich behandeln soll wie Erwachsene. Und zwar auf der ganzen Linie." Auf die Frage des Journalisten, ob er damals das Gefühl gehabt habe, seine "Therapien", die eben auch sexuelle Kontakte mit Minderjährigen beinhalteten, seien ein revolutionärer Akt, antwortete er: "Das kann man so sagen. Es ging um die Selbstbefreiung, darum, dass sexuelle Befreiung zu einer Gesamtbefreiung beitragen kann. Das wurde alles so diskutiert und teilweise auch so gemacht."

Diese Aussagen zeigen, wie wichtig es ist, nicht nur den Fall Jegge, sondern die Geschehnisse der damaligen Zeit und die Auswirkungen der Reformpädagogik zu untersuchen, so, wie dies beispielsweise in Deutschland geschehen ist. Der Erziehungswissenschaftler Jürgen Oelkers, der die Missbräuche der deutschen Reformpädagogen untersucht und aufgearbeitet hat, bringt es auf den Punkt: "Aus heutiger Sicht fragt man sich, wie jemals die Rechtsnorm des Kinderschutzes angetastet werden konnte. Die Geschichte der Voraussetzungen und Folgen muss auch in der Schweiz dringend aufgearbeitet werden."

Wir haben es bei diesem Thema mit einer üblen Nachgeburt der Achtundsechziger zu tun. Unter dem Titel der sexuellen Befreiung wurden die Grenzen zur Pädophilie verwischt. Plötzlich war von "Kinderliebe" die Rede, was manche als Freipass verstanden. Auch wenn Pädophilie insgesamt nicht gutgeheissen wurde, so wurde die rote Linie eben doch verwischt und wurden Überschreitungen geduldet und schöngeredet, bis heute. Anders ist es nicht zu erklären, dass ein Adolf Muschg 2010 den Rektor der deutschen Reformschule Odenwald verteidigt hat, der jahrzehntelang den sexuellen Missbrauch an seinen Schülern gefördert und selber praktiziert hat. Adolf Muschg dagegen philosophierte - oder besser: schwadronierte - in seiner Verteidigungsschrift lieber über den "pädagogischen Eros". Wer mit den Tätern sympathisiert, bestraft die Opfer. Warum ist Adolf Muschg mit seinen unsäglichen Verharmlosungen davongekommen? Weil er ein Vorzeige-Intellektueller in der schönen Tradition der Achtundsechziger ist? Oder nehmen wir den grünen Europa-Politiker Daniel Cohn-Bendit, der jahrelang den "Literaturclub" im Schweizer Fernsehen moderiert hat. Er arbeitete in den Siebzigerjahren als Kinderbetreuer und beschrieb anschliessend seine Erfahrungen. [PAGE 900]

Ich zitiere: "Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen ... Es ist mir mehrfach passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme." Das sind die Beschreibungen aus der Zeit von Daniel Cohn-Bendit. Ich wiederhole: "Ihr Wunsch" - dieser Kleinkinder! - "stellte mich vor Probleme." Man stellt hier fünfjährige Kinder als sexuell selbstbestimmende Wesen hin.

Interessant ist übrigens, wie sich Daniel Cohn-Bendit heute verteidigt. Er sagt, man müsse seine Aussagen im Kontext der sexuellen Befreiung der Siebzigerjahre sehen. Er hat leider Recht und bestätigt damit indirekt die Aussagen von Jürg Jegge. Die Übergriffe waren Teil des damaligen Zeitgeistes. Die meisten Opfer hatten damals weder Unterstützung noch die Möglichkeit bzw. die Kraft, sich zu wehren.

Mit einer Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels soll auch für sie klarwerden, dass sexuelle Übergriffe an Kindern zu keiner Zeit zu rechtfertigen sind, auch wenn die Täter aufgrund der Verjährungsfristen zum grössten Teil strafrechtlich nicht mehr belangt werden können. Jürg Jegge selber sagt von sich: "Ich wäre strafrechtlich schuldig, wenn das nicht verjährt wäre."

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen und damit diese üble Verwirrung der Reformpädagogik aufzuarbeiten.

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