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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-15

Wortprotokoll

Weil es in diesem Artikel um die Festlegung der eigentlichen Ziele des Gesetzes geht, sollen in der Zweck- und Zielnorm keine Versprechen gemacht werden, die nachher vom materiellen Teil des Gesetzes nicht gehalten werden können. Es sollen aber auch nicht Dinge erwähnt werden, die anderswo in diesem Gesetz bereits erwähnt sind.

Deswegen beantragen wir Ihnen, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen.

Sämtliche Minderheitsanträge müssen aus gesetzesredaktionellen Gründen - weil sie Worte gebrauchen, die woanders schon vorkommen, die nicht ganz klar sind, die ohnehin schon in der Verfassung oder im Gesetz enthalten sind und daher gelten - abgelehnt werden, wie das die beiden Kommissionssprecher im Detail und richtigerweise gesagt haben.