Dobler Marcel · Nationalrat · 2019-06-11
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung können ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens sein. Es besteht aber genauso die Gefahr, dass diese Güter missbraucht werden. Deshalb ist es das Ziel des Bundesrates, Bewilligungen verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die auszuführenden oder zu vermittelnden Güter vom Endempfänger zur Repression missbraucht werden. Die im Jahr 2015 auf vier Jahre befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll dazu ins ordentliche Recht überführt werden.
Diese Verordnung kann einmalig um vier Jahre, also bis maximal 2023, verlängert werden. Die Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass das Parlament auf die Vorlage eintritt und sie nicht ablehnt. Wenn bis 2023 keine Gesetzesvorlage umgesetzt würde, dann würde die Verordnung verfallen und auslaufen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragte an ihrer Sitzung im Oktober 2018 mit 16 zu 7 Stimmen, nicht auf die Änderung des Güterkontrollgesetzes einzutreten, weil es noch zu früh sei, um die Technologieentwicklung auf diesem Gebiet abschätzen zu können. Aus obenerwähnten formellen Gründen ist die Kommission auf diesen Antrag zurückgekommen, sodass die befristete Verordnung bis zum Mai 2023 verlängert werden konnte. Der Bundesrat hat die Verordnung im April 2019 um vier Jahre verlängert.
Seit der Einführung der Verordnung 2015 wurde mit den betroffenen Gütern ein Umsatz von etwa 25 Millionen Franken erwirtschaftet. Das entspricht einem Umsatz von etwa 6 Millionen pro Jahr. Die Anwendungsbeispiele sind sehr beschränkt. Die sieben Ablehnungen von Anträgen seit der Einführung entsprechen etwa einem Prozent des gesamten Bewilligungsvolumens von Dual-Use-Gütern und betreffen zwei Firmen. Vorerst geht es um elf Firmen und um lediglich fünf Produkte.
Die Kommission erachtet es mit 13 zu 12 Stimmen als wichtig, dass weitere Erfahrungen gesammelt werden können, um die Technologieentwicklung in diesem Bereich und deren Auswirkungen auf die Firmen und Produkte besser abschätzen zu können, bevor man die Verordnung in ein Gesetz überführt. Die technologische Entwicklung ist in diesem Bereich schwer abzuschätzen. Mit einer zusätzlichen Verlängerung der Verordnung um vier Jahre könnten zumindest während dieser Zeit zusätzliche Erfahrungen bezüglich der Anzahl der Firmen und Produkte und somit der Frage, ob es den ganzen Markt oder nur einen Teil davon betrifft, gesammelt werden. Die Mehrheit hält auch fest, dass die Änderungen in den Vernehmlassungsantworten formell zwar positiv, inhaltlich aber negativ beurteilt wurden. Ihre Sicherheitspolitische Kommission fordert mit 13 zu 12 Stimmen die Sistierung für zwei Jahre. So bleibt genug Zeit, um vor Ablauf der Verordnung die Gesetzgebung zu regeln, dies mit weiteren zwei Jahren Erfahrung.
Die Minderheit, die gegen eine Sistierung ist, hält fest, dass sich die Verordnung bewährt habe und das Erfordernis für ein Handeln, auch aufgrund der Ablehnungen, national und international gegeben sei. Bei der Umsetzung dieser Verordnung seien bis jetzt keine Probleme aufgetreten.
Die Frage, die Sie heute beantworten müssen, lautet, ob sieben Ablehnungen und ein paar Millionen Umsatz in den letzten vier Jahren in einem Bereich, der technologisch rasant voranschreitet, genügen, um die Verordnung ins ordentliche Recht zu überführen, oder ob die Überführung um zwei Jahre sistiert werden soll, um zwei zusätzliche Jahre Erfahrung zu sammeln.
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Behandlung der Änderung des Güterkontrollgesetzes bis zum Herbst 2021 zu sistieren.