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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2019-06-11

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Im Oktober 2018 hat die Sicherheitspolitische Kommission dieses Geschäft beraten. Wir sind dann nicht auf die Vorlage eingetreten. Das WBF stellte aber Anfang Jahr fest, dass die Verordnung nur einmal verlängert werden kann. Sie tritt dann ausser Kraft, wenn das Parlament ein Projekt zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ablehnt oder auf ein solches Projekt nicht eintritt.

Bei dieser Änderung geht es ausdrücklich um die Bewilligung zur Ausfuhr oder Vermittlung von doppelt verwendbaren Gütern nach Artikel 2 Absatz 2, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können.

Der Bundesrat hat jetzt zwar die Verordnung verlängert, braucht aber trotzdem eine gesetzliche Grundlage, um dies längerfristig festzuschreiben. Ob es nun etwas bringt, die Änderung bis 2021 zu sistieren, bezweifelt die Minderheit. Die Begründung, dass man den technischen Fortschritt berücksichtigen wolle, ist nicht stichhaltig. Die Technik wird sich auch nach 2021 verändern, und irgendwann braucht es dann dieses Gesetz. Auch die Begründung, dass es nur wenige Fälle gebe, ist nicht stichhaltig, denn es wird nicht nach Fällen verrechnet, sondern nach dem Gesetz, welches es dann zu bearbeiten gilt. Als Vertreterin der Minderheit halte ich hier allerdings klar fest, dass die CVP-Fraktion wirklich nur die Umsetzung des beantragten Artikels und keine zusätzlichen Anträge im Güterkontrollgesetz will, wie dies zum Teil schon in Aussicht gestellt wurde. Die vorliegende Änderung soll nicht eine grundlegende Änderung des Güterkontrollgesetzes sein.

Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Minderheit beantrage ich aber dem Rat, diese Gesetzesänderungen jetzt zu beraten, die Verordnung auf gesetzlicher Ebene festzuschreiben und auf eine Sistierung zu verzichten. Danke, wenn Sie in diesem Sinn den Bundesrat unterstützen.