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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-06-11

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Die Schweiz gehört zu den wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt. Dennoch steht die Schweizer Wirtschaft weiterhin vor grossen Herausforderungen. Der wirtschaftliche Strukturwandel, die Globalisierung der Wertschöpfungsketten sowie die steigenden Anforderungen der zunehmend wissensbasierten Wirtschaft, insbesondere durch die Digitalisierung, fordern Unternehmen und Regionen heraus. Schweizer Unternehmen, insbesondere KMU, stehen unter Innovations- und Kostendruck. Der internationale Standortwettbewerb ist erheblich. Die Regionen der Schweiz entwickeln sich unterschiedlich. Verstärkte Urbanisierung einerseits und niedrige Wertschöpfung sowie geringes Wirtschaftswachstum in ländlichen Räumen und in Berggebieten andererseits sind gegenläufige, sich gegenseitig verstärkende Trends.

Zum Inhalt der Vorlage: Angesichts dieser Herausforderungen verfolgt die Standortförderung des Bundes 2020-2023 die folgenden Ziele. Sie setzt sich dafür ein, dass KMU und Regionen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die Standortförderung trägt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei. Mittels fokussierter Förderinstrumente leistet sie einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsakteure. Sie leistet zudem einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Nicht zuletzt schärft sie das Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland und stärkt dessen Marktauftritt.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament fünf Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2019 ausläuft, in den Jahren 2020 bis 2023 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Bei der Weiterentwicklung der Instrumente setzt die Standortförderung 2020-2023 die Schwerpunkte wie folgt:

KMU-Politik: Die Aktivitäten fokussieren auf den Ausbau des One-Stop-Shops für die Wirtschaft unter dem Namen Easygov und auf das KMU-Portal.

Tourismuspolitik: Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der 2017 vom Bundesrat gutgeheissenen Tourismusstrategie. Konkret sollen die Rahmenbedingungen verbessert, das Unternehmertum gefördert, die Chancen der Digitalisierung genutzt sowie die Attraktivität des Angebots und der Marktauftritt gestärkt werden.

Regionalpolitik: Im Rahmen des laufenden Mehrjahresprogramms 2016-2023 wird ein Förderfokus auf die Digitalisierung gelegt. Zudem prüft der Bund für 2020-2023 ein spezielles Förderprogramm für die Berggebiete. Die regionalen Innovationssysteme werden weiter konsolidiert.

Aussenwirtschaftsförderung: Exporteure wie auch ausländische Investoren werden individueller betreut. Der Zugang zu Informationen und bedürfnisorientierten Dienstleistungen wird online weiter vereinfacht. Die Zusammenarbeit mit Dritten in der Exportförderung wird weiter gestärkt. Möglichkeiten zur Unterstützung von erfolgversprechenden Projekten mit Modellcharakter sowie von projektbezogener Zusammenarbeit sollen gezielt ausgebaut respektive geschaffen werden.

Gesamthaft beantragt der Bundesrat mit dieser Botschaft Finanzierungsbeschlüsse im Umfang von 373,1 Millionen Franken für die Jahre 2020 bis 2023: erstens einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittelgrosser Unternehmen für die Jahre 2020 bis 2023 in der Höhe von 21,7 Millionen Franken; zweitens einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus - die sogenannte Innotour - für die Jahre 2020 bis 2023 in der Höhe von 22,8 Millionen Franken.

Der Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für diese Jahre beträgt 220,5 Millionen Franken. Der Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2020 bis 2023 beträgt 90,5 Millionen Franken. Der Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz - die Standortpromotion - für diese Jahre beträgt 17,6 Millionen Franken.

Da das Zusatzdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Ende 2019 ausläuft, fliessen 2020 nichtbeanspruchte Mittel im Umfang von etwa 30 Millionen Franken an den Bund zurück.

Am 16. April hat die WAK-NR interessierte Kreise angehört. Eingeladen waren eine Vertretung der Kantone, konkret der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, sowie der Schweizer Tourismus-Verband, Switzerland Global Enterprise und ein Experte der Fachhochschule Westschweiz Wallis.

Am 16. und 17. Mai hat die WAK-NR die Standortförderung 2020-2023 inhaltlich beraten. Die Grundsätze der Standortförderung sowie das Eintreten auf die Vorlage waren in der Kommission unbestritten. Wie die Botschaft des Bundesrates und die verschiedenen externen Evaluationen zeigen, funktionieren die dazugehörigen Instrumente. Es gab jedoch auch kritische Fragen und Anmerkungen zu den Themen Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Aufsicht. Bei den Bundesbeschlüssen über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU, der Exportförderung und der Standortpromotion folgte die Kommission einstimmig dem Bundesrat. Der Verpflichtungskredit für Innotour wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung von 22,8 auf 30 Millionen Franken erhöht.

Die Kommission bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.