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Luginbühl Werner · Ständerat · 2019-06-11

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2019-06-11

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, unter welchen Bedingungen die Kantone bei den Wölfen eine Bestandesregulierung vornehmen können. Der Bundesrat und der Ständerat schlagen vor, dass dies geschehen soll, wenn erstens grosse Schäden verhütet werden können und zweitens die zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen worden sind - gemeint sind damit primär Herdenschutzmassnahmen. Der Nationalrat und die Mehrheit der [PAGE 355] Kommission wollen das Wort "grosse" und ebenso die "zumutbaren Schutzmassnahmen" streichen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat ursprünglich beschlossene Regelung bewegt sich innerhalb der Berner Konvention. Dies entspricht dem Auftrag der Motion Engler 14.3151. Die Berner Konvention spricht von ernsten Schäden, die entstehen, obwohl die zumutbaren Schutzmassnahmen zuvor ergriffen wurden. Die knappe Minderheit möchte im Rahmen der Berner Konvention bleiben. Sie erachtet das Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen als zumutbar, sinnvoll und notwendig. Persönlich bin ich - wie in der ersten Lesung - immer noch der Auffassung, dass wir mit einer massvollen, allenfalls schrittweisen Verschärfung des Gesetzes am ehesten die Chance haben, in der Volksabstimmung, die zweifellos stattfinden wird, zu bestehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Ständerat ursprünglich beschlossenen Version zu bleiben und der Minderheit zu folgen.

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