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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-11

Wortprotokoll

1. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung sehr wohl abgeklärt haben. Es gibt dazu ein Rechtsgutachten von Professor Arnold Marti, und es gibt einen expliziten gemeinsamen Bericht des Bafu und des Bundesamtes für Justiz zur Frage der Verfassungsmässigkeit dieses Artikels. Dieser Bericht wurde im Auftrag Ihrer UREK erstellt, das heisst also, man hat die Frage der Verfassungsmässigkeit angeschaut: Die ist in Ordnung, und zwar auch deshalb, weil das Regalrecht der Kantone mit dieser Bestimmung nicht tangiert wird.

2. Es ist - Herr Ständerat Luginbühl hat es schon gesagt - keine neue Aufgabe für den Bund, im Gegenteil: Die kantonalen Jagdprüfungen bleiben bei den Kantonen, und die Kantone sagen auch, was diese Jagdprüfungen beinhalten. [PAGE 353] Das Einzige, was Sie hier beschliessen, ist, dass die Kantone eben diese Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen. Das hat nicht der Bundesrat erfunden, sondern das haben Sie mit der Annahme des Postulates Landolt 14.3818 dem Bundesrat in Auftrag gegeben: Er sollte diese gegenseitige Anerkennung jetzt ins Gesetz aufnehmen. Das haben wir schön brav gemacht.

In meiner Notiz steht, dass die klare Mehrheit der Kantone das unterstützt. Vor allem aber - und das finde ich an dieser Diskussion schon etwas merkwürdig - wollen das die wesentlichen "Kundinnen und Kunden" dieses Gesetzes, nämlich die Jägerinnen und Jäger! Ich finde das schon etwas schwierig. Es ist auch nicht so, dass die Kantone jetzt dann mit dieser Vorgabe gefesselt sind, sondern man hat gesagt, in welchen Bereichen geprüft werden soll. Da gibt es aber, glaube ich, keinen Bereich, der in einem Kanton nicht auch Teil dieser Jagdprüfungen ist. Man sagt nur, dass diese Prüfungen gegenseitig anerkannt werden.

Das ist die Ausgangslage. In diesem Sinne ist es keine neue Bundesaufgabe. Die Kompetenz bleibt bei den Kantonen. Es stimmt, Herr Ständerat Engler, es gibt Eigenheiten der Kantone, aber die können sie mit dieser Bestimmung weiterhin behalten. Ich weiss nicht, aber dass man beim heutigen Mobilitätsverhalten die Jagdprüfungen gegenseitig anerkennt, finde ich selbstverständlich. Es ist schon etwas speziell, wenn Sie hier sagen, man könne dann nicht von einem Kanton zum anderen wechseln bzw. diese Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen.

Noch einmal: Der Bundesrat hat hier einen Auftrag von Nationalrat Landolt und auch von Ihnen umgesetzt. Es stirbt niemand, aber es ist einfach ein bisschen merkwürdig, dass Sie zuerst etwas wollen und in Auftrag geben - die Mehrheit der Kantone will das auch, und die Hauptadressaten des Gesetzes wollen das auch - und das jetzt nicht mehr wollen.

Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommissionsmehrheit und somit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.