Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-11
Wortprotokoll
Drei Viertel der Bevölkerung leben in den Städten und Agglomerationen der Schweiz. Das heisst, das sind nicht nur die Wirtschaftsmotoren, sondern dort hat man dann auch das grosse Verkehrsaufkommen, das sich auf diese Räume konzentriert. In diesem Sinne macht das Programm Agglomerationsverkehr durchaus Sinn, weil man in diesen Räumen versucht, im Bereich Verkehr Lösungen zu finden, bei denen eben die verschiedenen Verkehrsträger zusammenkommen, bei denen es nicht nur Strasse oder Schiene, den öffentlichen Verkehr, gibt, sondern auch der Langsamverkehr hinzukommt. Man versucht wirklich, gut koordinierte, gut abgestimmte Lösungen für ganz spezifische Fragestellungen zu finden.
Diese Programme gibt es seit 2008. Es ist so, dass der Bund diese Programme ja nicht insgesamt finanziert, sondern 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten für solche Verkehrsinfrastrukturen übernimmt. Damit jemand in ein solches Programm aufgenommen wird, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, es braucht vor allem eine koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr. Denken wir an die Diskussion, die Herr Ständerat Engler letzte Woche angesprochen hat, dass eben diese Koordination zunehmend wichtiger wird.
Sie haben auch die Finanzierung angesprochen, das ist auch eine wichtige Frage. Aber die Koordination von Siedlung und Verkehr ist eigentlich eine der ganz grossen Herausforderungen. Wir können mit diesem Programm Agglomerationsverkehr eigentlich zeigen, wie man so etwas tut. Das bedeutet aber, dass man klare Kriterien erfüllen muss, damit man überhaupt in diese Programme aufgenommen wird.
Dies ist die dritte Generation dieser Agglomerationsprogramme, die Sie vor sich haben. Es wurden 37 Programme eingereicht mit rund 800 Massnahmen und Investitionskosten von rund 6 Milliarden Franken zur Mitfinanzierung. Das wurde eingereicht. Der Bundesrat hat diese 37 Programme geprüft, aufgrund von vier Wirksamkeitszielen beurteilt und ist zum Schluss gekommen, sich an 32 Agglomerationsprogrammen mit 1,34 Milliarden Franken zu beteiligen.
Es ist auch hier wichtig zu wissen: Es sind nicht alle zum Handkuss gekommen, es gibt Programme, die jetzt hier nicht erscheinen. Der Kommissionspräsident hat sie genannt, ich wiederhole sie gerne, damit Sie sich dessen bewusst sind. Das gehört dann dazu, das ist die schwierige und unangenehme Aufgabe eines Amtes, dem Bundesrat zu sagen, dies und das sei jetzt noch nicht aufgenommen worden, uns dann die Gründe zu nennen und das auch transparent darzulegen. Das Programm Martigny/Coude du Rhône wurde nicht aufgenommen, weil es die Anforderungen nicht erfüllt hat. Die Programme Frauenfeld, Aargau-Ost, Delémont und Luganese wurden zurückgestellt, weil sie noch keine genügende Wirkung erzielen.
Das heisst einfach: Weiterarbeit an diesen Programmen. Diese werden dann auch vom ARE unterstützt. Man lässt die Kantone da nicht einfach alleine. Es ist wichtig, dass Sie das wissen. Sie werden in der Detailberatung noch auf eine Differenz zurückkommen müssen. Es sind nicht alle befriedigt worden. Es gibt manchmal auch Projekte, die wir noch nicht aufnehmen.
In diesem Sinne denke ich, dass hier insgesamt Programme sind, die eine grosse Unterstützung geniessen. Ich nenne jetzt z. B. einmal die Agglomeration St. Gallen-Bodensee. Dort gibt es ein ganzes Bündel von Vorhaben im Fuss- und Veloverkehr - verschiedenste Massnahmen, mit denen man versucht, in einer ganzen Agglomeration gute, sinnvolle, wirksame Lösungen zu finden.
Sie haben es gehört: Von der ersten und zweiten Generation der Programme ist noch lange nicht alles umgesetzt. Das hat uns ein bisschen hellhörig gemacht, und das hat auch das ARE dazu gebracht zu sagen, dass etwas genauer hingeschaut werden soll. Denn zum Teil muss ein Programm umgesetzt werden, um dann die nächste Generation anschliessen zu können.
Wir sind der Meinung, dass man hier auch eine Frist einführen müsste. Falls bei einem Programm nicht innerhalb von sechs Jahren mit dem Bau begonnen wird, sollten die gesprochenen Mittel an den Bund zurückfliessen. Es macht ja keinen Sinn, dass wir jahrelang Gelder blockieren, die nicht gebraucht werden. Das Programm macht ja ganz offensichtlich Sinn. Wichtig für Sie zu wissen ist - ich wurde [PAGE 361] darauf auch von den Kantonen angesprochen -, dass die Frist, wenn es Einsprachen oder Verhandlungen gibt, stillsteht. Man kann als Behörde ja nicht selber steuern, ob es Einsprachen gibt. Dann steht die Frist still, und sie läuft erst nachher wieder. In diesem Sinne finde ich, dass diese sechs Jahre grosszügig berechnet sind.
Der Nationalrat ist diesen Programmen in der Frühjahrssession gefolgt. Er hat sie akzeptiert, für gut befunden. Er wollte aber auf den Umsetzungsabzug verzichten. Er fand, das sei eine sogenannte Strafaktion, das sei unnötig. Ich muss Ihnen sagen, damit kann ich leben. Denn grundsätzlich wollen die Kantone und Agglomerationen ja das, was Sie hier beschlossen haben. Es ist nicht böser Wille, der dahintersteht. Wir wollten einfach ein bisschen Druck aufsetzen, vielleicht auch Rückenstärkung geben. Offenbar besteht das Gefühl, das sei sogar eine Strafaktion. Dann ist dieser Umsetzungsabzug nicht zwingend notwendig.
Im Nationalrat wurde noch ein weiteres Projekt aufgenommen. Das haben wir diese Session ja schon einmal erlebt, dass man im Nationalrat zum Teil ein bisschen grosszügiger war. Ich bin froh, wenn Sie das heute noch einmal genau anschauen. Das ist eigentlich die einzige Differenz, die verbleibt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge Ihrer Kommission zu unterstützen. Ich werde mich in der Detailberatung noch einmal kurz melden.