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Eberle Roland · Ständerat · 2019-06-11

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

In Bezug auf den ersten Teil des Votums von Kollege Engler habe ich zwei Bemerkungen. Erstens: "Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube." Zweitens: Es ging mir nicht in erster Linie um den Entscheid per se, sondern um die Art und Weise, wie man mit kantonalen Instrumenten umgeht. Entweder wir geben den Kantonen ein parlamentarisches Instrument, quasi als letzte Möglichkeit, und nehmen es dann ernst. Oder wir machen es so, wie wir es beim Biber gemacht haben - und das darf nicht Schule machen. Das war der Kern meiner Botschaft.

Zurück zu unserer Vorlage und zum zweiten Teil des Votums von Kollege Engler: Das ist die Leitansicht der Mehrheit der Kommission, um hier die Griffigkeit im Gesetz so auszugestalten, dass man tatsächlich agieren kann. Denn wenn wir das nicht tun, befürchte ich persönlich ebenfalls, dass letztlich alle nicht erlaubten Massnahmen trotzdem stattfinden und wir dann all diejenigen, die das aus irgendwelcher Not heraus tun, in die - ich sage mal - Kriminalität treiben. Das wollen wir nicht.

Wir wollen ein griffiges Gesetz. Wir haben alle Regulierungsmöglichkeiten, wir haben eine Kaskade: Wir haben eine Anhörungspflicht, eine Bewilligungspflicht, auch durch die Bundesämter, wir haben die Verantwortung der Kantone, und wir haben auch die Not der Bevölkerung, die betroffen ist - und nicht die Not der Bevölkerung, die nicht betroffen ist und dafür dann schöne Gesetze schreibt.

Ich denke, unter Berücksichtigung all dieser Tatsachen ist es einfach notwendig, dass wir hier im Vertrauen in die Bundesverwaltung, in die Behörden von Bund und Kantonen und in diese Kerngehalte eben die Formulierung wählen, wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission beschlossen hat.